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Verschulden von Radfahrer bei Einfahren auf Fahrbahn mit hoher Geschwindigkeit

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Ein folgenschwerer Zusammenstoß in Bad Vilbel: Ein Radfahrer, der vermeintlich Vorfahrt hatte, zog vor Gericht, um Schadenersatz zu fordern – doch die Richter sahen die Schuld anderswo. Das Urteil offenbart, wie schnell ein vermeintliches Recht zur Last werden kann, wenn der fließende Verkehr zur unüberwindbaren Hürde wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2/15 O 43/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Frankfurt Datum: 17.05.2023 Aktenzeichen: 2/15 O 43/22 Verfahrensart: Zivilverfahren (Schadensersatz aus Verkehrsunfall) Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrradfahrender, der am 04.06.2021 auf dem Gehweg unterwegs war, erhebliche Verletzungen erlitt und Schadensersatz fordert; er argumentiert, bereits rund 20 m vor der Kreuzung aufgrund der Sichtung des herannahenden Fahrzeugs auf die Fahrbahn gewechselt zu haben. Fahrzeugführer: Steuerte das Fahrzeug, das in den Unfall verwickelt war; sein Verhalten an der Kreuzung war umstritten. Versicherungspartei: Hielt die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bereit. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 04.06.2021 in Bad Vilbel, als der Fahrradfahrer beim Überfahren eines Bordsteins an der Kreuzung zwischen Vilbeler Straße und Taunusring mit dem Fahrzeug kollidierte, wobei er erhebliche Verletzungen erlitt. Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob das frühzeitige Auffahren des Klägers auf die Fahrbahn – begründet mit der Sichtung des herannahenden Fahrzeugs – eine Mitschuld oder einen Haftungsausschluss des Fahrzeugführers begründe. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde ab


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