Ein folgenschwerer Zusammenstoß in Bad Vilbel: Ein Radfahrer, der vermeintlich Vorfahrt hatte, zog vor Gericht, um Schadenersatz zu fordern – doch die Richter sahen die Schuld anderswo. Das Urteil offenbart, wie schnell ein vermeintliches Recht zur Last werden kann, wenn der fließende Verkehr zur unüberwindbaren Hürde wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2/15 O 43/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Frankfurt
- Datum: 17.05.2023
- Aktenzeichen: 2/15 O 43/22
- Verfahrensart: Zivilverfahren (Schadensersatz aus Verkehrsunfall)
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fahrradfahrender, der am 04.06.2021 auf dem Gehweg unterwegs war, erhebliche Verletzungen erlitt und Schadensersatz fordert; er argumentiert, bereits rund 20 m vor der Kreuzung aufgrund der Sichtung des herannahenden Fahrzeugs auf die Fahrbahn gewechselt zu haben.
- Fahrzeugführer: Steuerte das Fahrzeug, das in den Unfall verwickelt war; sein Verhalten an der Kreuzung war umstritten.
- Versicherungspartei: Hielt die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bereit.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 04.06.2021 in Bad Vilbel, als der Fahrradfahrer beim Überfahren eines Bordsteins an der Kreuzung zwischen Vilbeler Straße und Taunusring mit dem Fahrzeug kollidierte, wobei er erhebliche Verletzungen erlitt.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob das frühzeitige Auffahren des Klägers auf die Fahrbahn – begründet mit der Sichtung des herannahenden Fahrzeugs – eine Mitschuld oder einen Haftungsausschluss des Fahrzeugführers begründe.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Nebenintervention; das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Radfahrer unterliegt Schadensersatzklage nach Kollision mit PKW: Gericht sieht hohes Eigenverschulden
Das Landgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: 2/15 O 43/22) die Klage eines Radfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall abgewiesen. Der Radfahrer war mit einem PKW kollidiert, als er von einem Gehweg auf die Fahrbahn wechselte. Das Gericht sah ein überwiegendes Verschulden des Radfahrers an dem Unfallgeschehen.
Unfallhergang in Bad Vilbel: Radfahrer kollidiert mit abbiegendem PKW
Der Unfall ereignete sich am 4. Juni 2021 in Bad Vilbel. Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad den Gehweg entlang der Vilbeler Straße. An der Kreuzung mit dem Taunusring kam es zum Zusammenstoß mit dem PKW des Beklagten zu 2., der aus dem Taunusring kommend in die Vilbeler Straße einbiegen wollte. Um vom Gehweg auf die Fahrbahn zu gelangen, musste der Radfahrer einen Bordstein überwinden.
Klage des Radfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Der Radfahrer forderte von den Beklagten, dem PKW-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung, Schadensersatz für materielle Schäden und ein Schmerzensgeld von mindestens 3.500 Euro. Er argumentierte, dass er bereits etwa 20 Meter vor der Kreuzung auf die Fahrbahn gewechselt sei, um dort weiterzufahren. Er sei davon ausgegangen, dass er Vorfahrt gehabt hätte, da der PKW von links kam….