Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr veränderte ihr Leben für immer. Nach einem folgenschweren Unfall kämpft eine Radfahrerin nun mit den dauerhaften Narben und der quälenden Aussicht auf eine irreversible Operation, die ihre Bewegungsfreiheit rauben könnte. Ein Gerichtsurteil rückt die Frage in den Fokus, welchen Preis man für verlorene Lebensqualität wirklich verlangen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 175/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Karlsruhe Datum: 19.04.2023 Aktenzeichen: 6 O 175/21 Verfahrensart: Schmerzensgeld- und Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Fahrradfahrerin, die nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und eine Feststellung zukünftiger Schadensersatzansprüche begehrt. Beklagte: Parteien, die als Gesamtschuldner zur Zahlung des festgesetzten Betrags verurteilt wurden und darüber hinaus verpflichtet sind, zukünftige materielle und immaterielle Schäden aus dem Unfall zu ersetzen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war beim Abbiegevorgang mit ihrem Fahrrad in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie hatte sich durch einen Schulterblick und ein Handzeichen vergewissert, als sie ihre Fahrspur wechselte. Der Unfall ereignete sich am 27.06.2018 und führte zu Schadenersatz- sowie Schmerzensgeldforderungen. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, in welchem Umfang die Beklagten für den bereits entstandenen Schaden und für zukünftige, nicht vorhersehbare materielle und immaterielle Schäden aus dem Unfall verantwortlich sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin insgesamt 22.50
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Stiefsohn gegen leibliche Kinder: In einem ungewöhnlichen Streitfall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es um die Gültigkeit von Vorsorgevollmachten, die ein Vater seinen Kindern erteilt hatte. Ein Sohn versuchte, die Vollmacht des Stiefbruders zu widerrufen, doch das Gericht stellte klar: Wer mehrere Personen bevollmächtigt, kann nicht erwarten, dass diese sich […]