In Hamburg-Barmbek krachte es, als ein Ausparkmanöver zur unerwarteten Begegnung zweier Fahrzeuge führte. Wer trägt die Schuld, wenn beim Rückwärtsfahren plötzlich Blech auf Blech trifft und ausgerechnet die gegenüberliegende Grundstückseinfahrt zum Kollisionskurs wird? Ein Gericht musste nun klären, wer für den Schaden aufkommen muss, als ein Volvo und ein Audi sich ungewollt näherkamen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 822 C 123/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Hamburg-Barmbek
- Datum: 20.04.2023
- Aktenzeichen: 822 C 123/20
- Verfahrensart: Schadensersatzverfahren aus einem Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Leasingrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Leasingnehmer des Volvo V90, der Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend macht und hierfür von der Leasinggeberin ermächtigt wurde.
- Beklagte: Parteien, die als Gesamtschuldner zur Zahlung des festgesetzten Schadensersatzbetrags nebst Zinsen verurteilt wurden.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger begehrt Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Zum Unfallzeitpunkt war er Leasingnehmer eines Pkw (Volvo V90) und erhielt von der Leasinggeberin die Ermächtigung, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwieweit die Beklagten als Gesamtschuldner für den entstandenen Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall verantwortlich sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.500,16 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2020 zu zahlen. Im übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Folgen: Die Beklagten müssen den festgesetzten Betrag samt Zinsen leisten. Zudem ermöglicht das Urteil der vorläufigen Vollstreckbarkeit, wobei eine Vollstreckungsabwehr durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags möglich ist. Der Streitwert wurde auf 3.181,02 € festgesetzt, wovon 474,00 € auf die Klagerhöhung wegen Nutzungsausfalls entfallen.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall beim Rückwärtsfahren: Gericht spricht Teilschuld und Schadensersatz zu
Ein Verkehrsunfall in Hamburg-Barmbek, bei dem ein Autofahrer beim Rückwärtsausparken aus seiner Grundstückseinfahrt mit einem anderen PKW kollidierte, landete vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Das Gericht fällte am 20. April 2023 ein Urteil (Az.: 822 C 123/20), das die Haftungsfrage und den Umfang des Schadensersatzes klärte. Im Zentrum stand die Frage, wer die Verantwortung für den Unfall trägt und in welchem Umfang Schadensersatz zu leisten ist.
Die Ausgangslage: Parkende Fahrzeuge und gegenüberliegende Grundstückseinfahrten
Der Unfall ereignete sich am 10. Januar 2020. Der Kläger hatte seinen Volvo V90 auf einem Stellplatz geparkt, der sich auf seinem Grundstück in Hamburg befand und parallel zur Straße ausgerichtet war. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, lag die Grundstückseinfahrt des Beklagten zu 1. Die beiden Einfahrten waren leicht versetzt gegenüberliegend angeordnet, wobei die linken Kanten der Einfahrten etwa auf einer Linie mit dem Straßenrand lagen.
Der Unfallhergang: Rückwärtsfahren und Kollision in Grundstückseinfahrt
Der Beklagte zu 1 wollte mit seinem Audi rückwärts aus seiner Grundstückseinfahrt auf die Straße fahren….