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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vergütungsanspruch – Gehaltsanpassung – arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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Ein Manager im Abseits? Jahrelang schuftete er im Konzern, doch als seine Position gestrichen wurde, folgte der bittere Kampf ums Gehalt. Fühlte er sich zu Recht übergangen, als die Gehaltserhöhungen an ihm vorbeigingen, während andere profitierten? Ein Gerichtsurteil bringt nun Licht ins Dunkel des diskretionären Gehaltssystems eines Versicherungskonzerns. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 Sa 535/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 20.04.2023 Aktenzeichen: 13 Sa 535/22 Verfahrensart: Arbeitsrechtliches Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Partei, die in der Berufung zusätzliche Zahlungen inklusive Zinsen geltend macht und eine Erweiterung des früheren Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf begehrt. Beklagte: Die Partei, die zur Zahlung der in der Berufung geforderten zusätzlichen Beträge verurteilt wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Im ursprünglichen Verfahren war dem Kläger bereits eine Zahlung zugesprochen worden. In der Berufung beantragte er weitere, wiederkehrende Zahlungen ab festgelegten Zeitpunkten in den Jahren 2019 und 2020, jeweils zuzüglich Zinsen. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, die zusätzlich geltend gemachten Zahlungen nebst Zinsen zu leisten und in welchem Umfang das ursprüngliche Urteil abgeändert werden muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.07.2022 wurde teilweise abgeändert. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger weitere 3.418,44 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab den jeweils


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