Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterhaltsvorschuss – Mitwirkungspflicht Kindesmutter in One-Night-Stand-Fällen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Nach einem flüchtigen Abenteuer plötzlich alleinerziehend? Ein Urteil in Sachsen stärkt nun die Rechte von Müttern, die nach einem „One-Night-Stand“ auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Denn das Gericht stellt klar: Auch wenn die Suche nach dem Vater einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleicht, darf das Kindeswohl nicht unter den Tisch fallen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 A 350/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Datum: 24.05.2023 Aktenzeichen: 5 A 350/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Verwaltungsrecht Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Sozialrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Mutter, die Unterhaltsvorschuss für ihre Tochter beantragt und in Berufung gegangen ist, nachdem ihr Antrag in vorangegangenen Verfahren abgewiesen wurde. Beklagte: Die Landesdirektion Sachsen in Gestalt des Widerspruchsbescheids, die den Unterhaltsvorschuss zunächst abgelehnt hatte und nun vom Gericht zur Bewilligung verpflichtet wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte Unterhaltsvorschuss für ihre Tochter. Nach einer Ablehnung durch die Beklagte (Bescheid vom 2. Februar 2021 und Widerspruchsbescheid vom 17. August 2021) sowie einem abgewiesenen Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 24. Mai 2022 wurde in der Berufungsinstanz der Antrag erhoben, den Unterhaltsvorschuss ab dem 1. August 2020 zu gewähren. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob und ab welchem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss zu leisten ist sowie ob der frühere Bescheid der Beklagten aufgehoben werden muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil hebt den Bescheid der Beklagten auf und verpflichtet die


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv