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Unterhaltsvorschuss – Mitwirkungspflicht Kindesmutter in One-Night-Stand-Fällen

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Nach einem flüchtigen Abenteuer plötzlich alleinerziehend? Ein Urteil in Sachsen stärkt nun die Rechte von Müttern, die nach einem „One-Night-Stand“ auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Denn das Gericht stellt klar: Auch wenn die Suche nach dem Vater einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleicht, darf das Kindeswohl nicht unter den Tisch fallen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 A 350/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Sächsisches Oberverwaltungsgericht
  • Datum: 24.05.2023
  • Aktenzeichen: 5 A 350/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Verwaltungsrecht
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Sozialrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Mutter, die Unterhaltsvorschuss für ihre Tochter beantragt und in Berufung gegangen ist, nachdem ihr Antrag in vorangegangenen Verfahren abgewiesen wurde.
    • Beklagte: Die Landesdirektion Sachsen in Gestalt des Widerspruchsbescheids, die den Unterhaltsvorschuss zunächst abgelehnt hatte und nun vom Gericht zur Bewilligung verpflichtet wird.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin forderte Unterhaltsvorschuss für ihre Tochter. Nach einer Ablehnung durch die Beklagte (Bescheid vom 2. Februar 2021 und Widerspruchsbescheid vom 17. August 2021) sowie einem abgewiesenen Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 24. Mai 2022 wurde in der Berufungsinstanz der Antrag erhoben, den Unterhaltsvorschuss ab dem 1. August 2020 zu gewähren.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob und ab welchem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss zu leisten ist sowie ob der frühere Bescheid der Beklagten aufgehoben werden muss.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Urteil hebt den Bescheid der Beklagten auf und verpflichtet diese, der Klägerin Unterhaltsvorschuss für ihre Tochter ab dem 1. August 2020 zu gewähren. Zudem trägt die Beklagte die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens, und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren wird als notwendig erachtet. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
    • Folgen: Die Beklagte muss den Unterhaltsvorschuss ab dem genannten Datum auszahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Zur Abwendung der Vollstreckung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags möglich; eine Revision ist nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Unterhaltsvorschuss für Kind nach „One-Night-Stand“ – Gericht stärkt Rechte der Mütter

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem Urteil vom 24. Mai 2023 (Az.: 5 A 350/22) entschieden, dass eine Mutter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, auch wenn die Vaterschaft des Kindes auf einem „One-Night-Stand“ beruht. Das Gericht gab damit der Berufung der Klägerin statt und änderte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig ab, das die Klage zuvor abgewiesen hatte. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, inwieweit eine Mutter ihren Mitwirkungspflichten bei der Feststellung der Vaterschaft nachkommen muss, um Unterhaltsvorschussleistungen zu erhalten, insbesondere in Fällen, in denen die Umstände der Zeugung von kurzer und flüchtiger Natur waren.

Ablehnung des Unterhaltsvorschusses durch Behörde und Vorinstanz

Die Klägerin, Mutter einer 2018 geborenen Tochter, beantragte im Jahr 2018 Unterhaltsvorschuss. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag jedoch ab. Zur Begründung wurde angeführt, die Mutter sei ihren Mitwirkungspflichten gemäß § 1 Abs….


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