Nach einem flüchtigen Abenteuer plötzlich alleinerziehend? Ein Urteil in Sachsen stärkt nun die Rechte von Müttern, die nach einem „One-Night-Stand“ auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Denn das Gericht stellt klar: Auch wenn die Suche nach dem Vater einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleicht, darf das Kindeswohl nicht unter den Tisch fallen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 A 350/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Datum: 24.05.2023 Aktenzeichen: 5 A 350/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Verwaltungsrecht Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Sozialrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Mutter, die Unterhaltsvorschuss für ihre Tochter beantragt und in Berufung gegangen ist, nachdem ihr Antrag in vorangegangenen Verfahren abgewiesen wurde. Beklagte: Die Landesdirektion Sachsen in Gestalt des Widerspruchsbescheids, die den Unterhaltsvorschuss zunächst abgelehnt hatte und nun vom Gericht zur Bewilligung verpflichtet wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte Unterhaltsvorschuss für ihre Tochter. Nach einer Ablehnung durch die Beklagte (Bescheid vom 2. Februar 2021 und Widerspruchsbescheid vom 17. August 2021) sowie einem abgewiesenen Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 24. Mai 2022 wurde in der Berufungsinstanz der Antrag erhoben, den Unterhaltsvorschuss ab dem 1. August 2020 zu gewähren. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob und ab welchem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss zu leisten ist sowie ob der frühere Bescheid der Beklagten aufgehoben werden muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil hebt den Bescheid der Beklagten auf und verpflichtet die
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 Sa 522/15 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10. September 2015 – 7 Ca 4371/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der 1967 geborene, ledige Kläger […]