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Rotlicht-Verstoß bei polizeilicher Einsatzfahrt – Augenblicksversagen

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Ein Amokalarm versetzte eine ganze Stadt in Angst und Schrecken, als ein Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen raste. Doch die Eile hatte Folgen: Ein Unfall, zwei demolierte Fahrzeuge und die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 K 942/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Stuttgart Datum: 25.05.2023 Aktenzeichen: 11 K 942/22 Verfahrensart: Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid des Polizeipräsidiums Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Schadensersatzrecht, Polizeirecht Beteiligte Parteien: Polizeikommissar: Beamter im Streifendienst, der im Einsatz einen Verkehrsunfall verursachte und gegen seine Heranziehung zur Erstattung des Schadens vorgeht. Polizeipräsidium: Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hatte, der den Polizeikommissar zur Kostenerstattung für den Schaden an einem Polizeifahrzeug verpflichten sollte. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Polizeikommissar reagierte am 15.10.2019 auf einen Amokalarm und machte sich mit zusätzlicher ballistischer Schutzausstattung auf den Weg zu einem Einsatzort. Während der Fahrt überfuhr er im Kreuzungsbereich mit eingeschaltetem Lichtzeichen und Signalhorn eine rote Ampel, was zu einer Kollision und einem Schaden an einem Polizeifahrzeug führte. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob der Polizeikommissar persönlich zur Erstattung des Schadens an dem Polizeifahrzeug haftbar gemacht werden kann, der während eines Einsatzes entstanden ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Bescheid des Polizeipräsidiums (vom 10.08.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19.01.2022) wird aufgehoben. Folgen: Die Verpflichtung des Polizeikommissars zur


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