Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Löschung beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach Versterben GbR-Gesellschafter

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein Streit um Solaranlagen und ein unerwarteter Todesfall: Kann eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit einfach so gelöscht werden? Das Grundbuchamt zweifelt, denn mit dem Tod eines Gesellschafters einer GbR ändert sich möglicherweise alles. Nun stellt sich die Frage, wer die wahren Berechtigten sind und welche Dokumente wirklich zählen, um Klarheit in diesem verzwickten Fall zu schaffen. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-2 Wx 69/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Köln Datum: 12.05.2023 Aktenzeichen: I-2 Wx 69/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt Euskirchen Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht Beteiligte Parteien: Eine Partei ist ein lebendiges Mitglied der E. GbR, das als Gesellschafter im Grundbucheintrag für die Beschränkte persönliche Dienstbarkeit vermerkt ist. Eine weitere Partei ist die alleinige Erbin des verstorbenen GbR-Gesellschafters, die infolge des Todes in die Gesellschaftergemeinschaft eingetreten ist. Um was ging es? Sachverhalt: Im Grundbuch des betreffenden Grundstücks ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der E. GbR eingetragen. Die GbR bestand ursprünglich aus zwei Gesellschaftern, von denen einer, Z. P., am 24.06.2021 verstorben ist. Seine Erbin ist ebenfalls an der GbR beteiligt. Es fehlt ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag oder eine vertragliche Regelung für den Todesfall. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob für den Erhalt des Grundbucheintrags der E. GbR ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag oder alternativ eine formgerechte Erklärung gemäß § 29 GBO vorzulegen ist. Wa


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv