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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankenhauskosten-Zusatzversicherung – Kostenerstattung für Aufenthalt in Privatklinik

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Psychische Belastung und Klinikaufenthalt – doch wer zahlt die Rechnung? Eine Patientin kämpfte vor Gericht um die Erstattung der Kosten für ihre psychosomatische Behandlung in einer Privatklinik. Der Streit entfacht eine Debatte über die vermeintliche Sicherheit von Zusatzversicherungen und die Frage, was diese im Ernstfall wirklich leisten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 115 O 236/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Münster Datum: 20.04.2023 Aktenzeichen: 115 O 236/22 Verfahrensart: Versicherungsleistungsklage im Zivilverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherte Person, die Leistungen aus einer bestehenden stationären Krankenhauskosten-Zusatzversicherung (Tarif 262) aufgrund eines Aufenthalts in einer Privatklinik fordert. Sie beruft sich darauf, dass die Tarifbedingungen eine 100%ige Erstattung der Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer und chefärztliche Behandlung vorsehen. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, bei der die Klägerin den Zusatzversicherungstarif 262 abgeschlossen hat. Sie bestreitet den Leistungsanspruch der Klägerin, indem sie die Voraussetzungen für die Erstattung der beantragten Kosten anzweifelt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt die Zahlung von Leistungen aus ihrer Krankenhauskosten-Zusatzversicherung, die im Tarif 262 geregelt ist. Grundlage ist ein Privatklinikaufenthalt, bei dem nach den vertraglichen Bedingungen Kosten für ein Zweibettzimmer und chefärztliche Leistungen übernommen werden sollen. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen des Tarifes 262 erfüllt sind und somit ein Anspruch auf vollständige Erstat


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