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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschäftswertes eines Kapitalerhöhungsbeschlusses bei einer GmbH

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Ein formal geringfügiger Akt, der hohe Wellen schlägt: Eine GmbH stemmt sich gegen Notarkosten, die auf Basis einer Millionenbewertung berechnet wurden. Steckt hinter der Kapitalerhöhung um 100 Euro ein cleverer Schachzug oder pure Berechnungsgrundlage? Das Gericht musste entscheiden, ob bei Notarkosten auch der Wert zukünftiger Millionen eine Rolle spielen darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 OH 1/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Düsseldorf Aktenzeichen: 19 OH 1/21 Verfahrensart: Gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG zur Bestätigung einer Notarkostenrechnung Rechtsbereiche: Notariatsrecht, Gesellschaftsrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Gesellschaft, welche die Kapitalerhöhung vornehmen wollte und am 5. Januar 2021 die gerichtliche Entscheidung beantragte – sie wandte sich gegen die ursprüngliche Kostenrechnung vom 5. Oktober 2020 (33.829,49 EUR) sowie gegen die danach am 8. August 2022 neu erstellte Rechnung. Notar Dr. S in E, der den Gesellschafterbeschluss zur Kapitalerhöhung am 21. September 2020 beurkundete und die streitige Kostenrechnung erstellte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Gesellschaft legte Einspruch gegen die Notarkostenrechnung ein, die im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Gesellschafterbeschlusses zur Kapitalerhöhung – inklusive der Übernahme neuer Geschäftsanteile und zusätzlicher Leistungspflichten – erstellt wurde. Der Einspruch richtete sich sowohl gegen die ursprüngliche als auch die überarbeitete Rechnung. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vom Notar am 8. August 2022 neu erstellte Kostenrechnung rechtens und korrekt ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Kostenrechnung des Notars vom 8. August 2022 wurde bestätigt. Folgen: Die Entschei


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