Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
Datum: 25.05.2023
Aktenzeichen: 2 U 98/22
Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem zivilrechtlichen Teilungsstreit innerhalb einer Erbengemeinschaft
Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Partei, die im Berufungsverfahren auftritt und im Urteil verpflichtet wurde, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 121 m² unentgeltlich zur Erweiterung des Miteigentumsanteils an einer Grundstücksgrenze zu übertragen sowie die entsprechende Eigentumsänderung im Grundbuch bewilligen zu lassen.
Beklagte: Partei, die mit Anschlussberufung und Widerklage agiert; ihr wird im Urteil zugesprochen, dass sie als Miteigentümerin in der Erbengemeinschaft zur Auflassung einer Teilfläche von ca. 552 m² an die Klägerin verpflichtet wird – zugunsten der die Übertragung mit einer Zahlung von 30.000,00 € einhergeht.
Um was ging es?
Sachverhalt: Es handelt sich um einen Streit um die Aufteilung eines gemeinschaftlichen Grundstücks innerhalb einer Erbengemeinschaft. Dabei sollte ein noch zu vermessendes Grundstücksteil (ca. 121 m²) unentgeltlich von der Klägerin übertragen werden, während zugleich die Erbengemeinschaft – vertreten durch die Beklagte – verpflichtet wird, einen anderen Teil (ca. 552 m²) unter Zahlungsvorbehalt an die Klägerin zu übertragen.
Kern des Rechtsstreits: Der Rechtsstreit drehte sich um die[…]