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Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Cannabiskonsums – Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis

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Ein Rezept für Cannabis vom Arzt – Freifahrtsschein oder Risiko am Steuer? Ein junger Mann sieht sich mit dem Entzug seines Führerscheins konfrontiert, obwohl er Cannabis legal als Medizin nutzt. Hat der Staat das Recht, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, obwohl ein Arzt es ihm verschrieben hat? Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 23.78 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 02.05.2023
  • Aktenzeichen: 11 CS 23.78
  • Verfahrensart: Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisentziehung
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Ein 1997 geborener Bürger, der sich gegen die Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis (Klassen AM, B und L) wendet und einen Widerspruch vom 8. August 2022 eingelegt hat; er beruft sich darauf, dass seinem Einspruch schützende Wirkung zukommen sollte.
    • Verwaltungsbehörde: Die Behörde, die den Fahrerlaubnisentzug angeordnet und die sofortige Vollziehbarkeit der Maßnahme durchgesetzt hat.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Antragsteller, der in der Vergangenheit mehrfach durch deliktische Drogenverstöße (u.a. unerlaubter Besitz und Erwerb von Cannabis) negativ aufgefallen ist, fordert per Widerspruch, dass die sofortige Durchführung des ihm auferlegten Fahrerlaubnisentzugs ausgesetzt wird.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Widerspruch des Antragstellers eine Aufschiebende Wirkung entfalten kann und somit die sofortige Vollziehbarkeit des Fahrerlaubnisentzugs rechtsgeschäftlich auszusetzen ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. Dezember 2022 wurde in den entsprechenden Punkten aufgehoben. Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wurde abgelehnt. Zudem trägt der Antragsteller die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen und der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgesetzt.
    • Folgen: Die Entscheidung bewirkt, dass der Fahrerlaubnisentzug sofort vollziehbar bleibt und der Antragsteller für die anfallenden Verfahrenskosten verantwortlich ist, was seine finanzielle Belastung im Zusammenhang mit dem Verfahren festlegt.

Der Fall vor Gericht


Führerscheinentzug trotz Medizinalcannabis: Bayerischer VGH bestätigt Entscheidung der Behörde

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem Beschluss vom 2. Mai 2023 (Az.: 11 CS 23.78) die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis bestätigt. In dem Fall ging es um einen jungen Mann, der regelmäßig Cannabis konsumiert und zudem eine medizinische Verordnung für Cannabisblüten gegen seine psychischen Leiden besitzt. Das Gericht wies den Antrag des Mannes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Führerscheinentzug zurück.

Drogenvergangenheit und Medizinalcannabis im Fokus der Fahrerlaubnisbehörde

Der Fall des 1997 geborenen Antragstellers ist komplex und durch eine Vorgeschichte mit Drogenkonsum geprägt. Bereits in jungen Jahren fiel er durch unerlaubten Besitz von Cannabis auf. Gerichtsurteile aus den Jahren 2014 und 2020 belegen seinen regelmäßigen Konsum von Cannabis und den Erwerb größerer Mengen Marihuana zum Eigengebrauch. Diese Vorfälle spielten eine wesentliche Rolle in der Bewertung seiner Fahreignung….


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