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Arglistige Obliegenheitsverletzung Versicherungsnehmer – Kausalitätsgegenbeweis

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Nach einem Unfall den Ort verlassen und trotzdem vollen Versicherungsschutz genießen? Ein Berliner Gericht machte es möglich und stellte sich gegen den pauschalen Verlust von Ansprüchen. Dieser Fall zeigt: Nicht jede vermeintliche „Unfallflucht“ muss das finanzielle Aus bedeuten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 46 S 58/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Berlin Datum: 10.05.2023 Aktenzeichen: 46 S 58/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Versicherungsrecht Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: : Versicherer, der Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend macht, weil angenommen wird, dieser habe seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt, indem er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll. : Versicherungsnehmer, dessen Verhalten – auch bei unterstelltem unerlaubten Entfernen vom Unfallort – durch Zeugenaussagen, polizeiliches Eingreifen und den Kausalitätsgegenbeweis als rechtlich unbedenklich bewertet wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte ein, das ihre Forderungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall abwies. Es ging um den Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und damit gegen seine versicherungsvertraglichen Obliegenheiten verstoßen. Kern des Rechtsstreits: Es war zu klären, ob trotz eines unterstellten unerlaubten Verlassens des Unfallortes Ansprüche der Klägerin gegen den Versicherungsnehmer bestehen – insbesondere im Hinblick auf den Kausalitätsgegenbeweis und den Vorwurf einer arglistigen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Was wurde entschieden?


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