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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wegeunfall – drogenbedingte Fahruntüchtigkeit

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Ein schwerer Unfall auf dem Weg zur Arbeit – doch statt Entschädigung folgte die Ernüchterung. Ein Produktionsleiter baute einen folgenschweren Unfall, der ihn nun vor die Frage stellt: Zahlt die Versicherung, wenn Drogen im Spiel sind? Die Antwort des Gerichts offenbart eine brisante Wahrheit über Verantwortung und die Grenzen des Schutzes. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 36 U 366/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: SG Duisburg Datum: 25.05.2023 Aktenzeichen: S 36 U 366/22 Verfahrensart: Verfahren zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls nach SGB VII Rechtsbereiche: Sozialrecht, Arbeitsunfallrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Produktionsleiter der GmbH in Emmerich, der geltend macht, dass der auf dem Arbeitsweg erlittene Verkehrsunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen sei. Gegenpartei: Die Instanz, welche die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ablehnt. Um was ging es? Sachverhalt: Am 16.10.2021 kam es, während der Arbeitsfahrt, zu einem Verkehrsunfall – der Kläger kam von der Fahrbahn ab, geriet in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug. Unterschiedliche Zeugenaussagen widerspiegeln abweichende Auffassungen zum Unfallhergang. Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob der vorliegende Verkehrsunfall als Arbeitsunfall gemäß SGB VII zu qualifizieren ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen und es wurden keine Kosten erstattet. Folgen: Mit dem Urteil bleibt der Anspruch auf Arbeitsunfallanerkennung unberücksichtigt, sodass der Kläger die Kosten selbst zu tragen hat und die bisherige Praxis im Arbeitsunfallrecht bestätigt wird.


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