Ein schwerer Unfall auf dem Weg zur Arbeit – doch statt Entschädigung folgte die Ernüchterung. Ein Produktionsleiter baute einen folgenschweren Unfall, der ihn nun vor die Frage stellt: Zahlt die Versicherung, wenn Drogen im Spiel sind? Die Antwort des Gerichts offenbart eine brisante Wahrheit über Verantwortung und die Grenzen des Schutzes. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 36 U 366/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: SG Duisburg Datum: 25.05.2023 Aktenzeichen: S 36 U 366/22 Verfahrensart: Verfahren zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls nach SGB VII Rechtsbereiche: Sozialrecht, Arbeitsunfallrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Produktionsleiter der GmbH in Emmerich, der geltend macht, dass der auf dem Arbeitsweg erlittene Verkehrsunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen sei. Gegenpartei: Die Instanz, welche die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ablehnt. Um was ging es? Sachverhalt: Am 16.10.2021 kam es, während der Arbeitsfahrt, zu einem Verkehrsunfall – der Kläger kam von der Fahrbahn ab, geriet in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug. Unterschiedliche Zeugenaussagen widerspiegeln abweichende Auffassungen zum Unfallhergang. Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob der vorliegende Verkehrsunfall als Arbeitsunfall gemäß SGB VII zu qualifizieren ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen und es wurden keine Kosten erstattet. Folgen: Mit dem Urteil bleibt der Anspruch auf Arbeitsunfallanerkennung unberücksichtigt, sodass der Kläger die Kosten selbst zu tragen hat und die bisherige Praxis im Arbeitsunfallrecht bestätigt wird.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesgerichtshof Az: VIII ZR 58/09 Urteil vom 27.01.2010 Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 24. Februar 2009 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 4. September 2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten […]