Ein kurzer Trip mit dem E-Scooter endete für einen Mann in Kaiserslautern im Rausch mit einer saftigen Strafe. Das Gericht zeigte kein Pardon, als es um Alkohol am Lenker ging – ein teurer Spaß, der nun den Führerschein in Gefahr bringt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Cs 6070 Js 6055/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Kaiserslautern Datum: 07.06.2023 Aktenzeichen: 9 Cs 6070 Js 6055/23 Verfahrensart: Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (auf Grundlage eines Strafbefehls) Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Person, die sich der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schuldig gemacht hat; er legte Geständnis ab, hatte keine Vorstrafen, wies aber eine wechselhafte wirtschaftliche Situation auf (frühere Beschäftigung als Veranstaltungsplaner, aktuell Arbeitslosigkeit) und berief sich darauf, dass er mit dem E-Scooter nur wenige Meter gefahren sei. Staatsanwaltschaft: Verfolgte den Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und stützte sich dabei auf den bereits rechtskräftig gewordenen Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wurde über einen Strafbefehl für fahrlässige Trunkenheit im Verkehr verurteilt, nachdem er mit einem E-Scooter – laut eigener Aussage nur wenige Meter – von einer Apotheke zur Polizeiinspektion gefahren war. Dabei spielten auch seine wirtschaftlichen Umstände eine Rolle. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Bewertung der Strafzumessung, wobei mildernde Umstände wie das Geständnis, das Fehlen von Vorstrafen und die extrem kurze Fahrtstrecke gegen die gesetzlichen Sanktionen abgewogen wurden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Verurteilung zu einer Geldstrafe vo
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Celle Az: 6 U 99/06 Beschluss vom 16.06.2006 In dem Rechtsstreit hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf den Antrag der Beklagten vom 12. Mai 2006 am 15. Juni 2006 beschlossen: Der Antrag wird abgelehnt. Gründe: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet soweit die Beklagte ihre Verurteilung bekämpft, keine hinreichende […]