Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Zweibrücken
Datum: 07.06.2023
Aktenzeichen: 8 W 71/22
Verfahrensart: Beschluss im Erbscheinsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht, Kostenrecht
Beteiligte Parteien:
Beschwerdeführende Partei: Partei, die am 12. Oktober 2020 einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellte und mit ihrer Beschwerde die Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts erreichen wollte.
Nachlassgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler: Gericht der ersten Instanz, das am 16. Mai 2022 einen Beschluss erlassen hatte, dessen Aufhebung und Neuanweisung zur Erteilung des Erbscheins angeordnet wurde.
Um was ging es?
Sachverhalt: Es wurde ein Erbscheinsantrag am 12. Oktober 2020 gestellt. Das Nachlassgericht hatte daraufhin einen Beschluss erlassen, der von der Antragstellerin bestritten wurde. Gleichzeitig hatte das Gericht bereits von Amts wegen Ermittlungen zur Testierfähigkeit der betroffenen Eheleute aufgenommen.
Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war, ob der Erbscheinsantrag trotz vorangegangener behördlicher Ermittlungen grundsätzlich durch das Nachlassgericht zu erfüllen sei und wie die Kosten des Verfahrens, insbesondere die erstinstanzlich angefallenen Gerichtskosten, zu verteilen sind.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Beschluss des Nachlassge[…]