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Streit um Begräbnisort der Eltern

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Ein erbitterter Geschwisterstreit entbrennt, als es um die letzte Ruhe der Eltern geht. Wo sollen sie liegen? Eine Frage, die tiefe Wunden reißt und nun vor Gericht entschieden wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 282/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Frankenthal Datum: 26.05.2023 Aktenzeichen: 8 O 282/22 Verfahrensart: Zivilprozess zur Streitregelung über die Umbettung der Urnen der Eltern Rechtsbereiche: Zivilrecht, Familienrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Geschwister, das einwendet, dass die Bestattung in Rumänien nicht dem Willen der Eltern entsprach, da von Anfang an eine Beerdigung in Deutschland vorgesehen gewesen sei. Beklagter: Geschwister, der unter Berufung auf die notariell erteilte Generalvollmacht die Bestattung in Rumänien veranlasste. Um was ging es? Sachverhalt: Die einzigen noch lebenden Geschwister streiten darüber, wo die Urnen ihrer verstorbenen Eltern beigesetzt werden sollen. Die Eltern hatten in einer notariellen Urkunde festgelegt, dass der Bevollmächtigte im Todesfall mit der Bestattung beauftragt werde. Im Kontext der COVID-19-Pandemie äußerte der Vater den Wunsch, im Falle einer Infektion in Rumänien bestattet zu werden, um Überführungskosten zu vermeiden. Letztlich erfolgte die Bestattung in Rumänien, was zu Meinungsverschiedenheiten führte. Kern des Rechtsstreits: Es ist zu klären, ob die Durchführung der Bestattung in Rumänien dem tatsächlichen Willen der Eltern entspricht oder ob eine Beerdigung in Deutschland vorzuziehen gewesen wäre. Was wurde entschieden


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