Die Ehe ist am Ende, doch die Wohnung bleibt gemeinsam? Ein Paar lebt getrennt unter einem Dach – kann das für die Scheidung reichen? Ein Gerichtsurteil sorgt jetzt für Klarheit und lässt viele rätseln, was wahre Trennung wirklich bedeutet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 UF 172/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Koblenz
- Datum: 09.06.2023
- Aktenzeichen: 7 UF 172/23
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im familiengerichtlichen Scheidungsstreit
- Rechtsbereiche: Familienrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragstellerin: Reichte den Scheidungsantrag ein und führt an, seit Dezember 2020 lebe sie getrennt in der Ehewohnung – sie bewohnt das obere Stockwerk mit ihren Töchtern.
- Antragsgegner: Bestreitet den behaupteten Trennungszeitpunkt und verweist darauf, erst seit dem Hochzeitstag am 12.12.2021 sei ein merkwürdiges Verhalten der Antragstellerin festzustellen; er setzte auf die Möglichkeit einer Versöhnung.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Antragstellerin stellte am 21.01.2022 einen Scheidungsantrag, der dem Antragsgegner am 12.02.2022 zugestellt wurde. In ihrem Antrag wird ausgeführt, dass sie seit Dezember 2020 getrennt lebe, während der Antragsgegner die Trennung bestreitet. Das Amtsgericht – Familiengericht Westerburg – hatte den Scheidungsantrag nach Anhörung beider Ehegatten im Termin vom 27.02.2023 abgewiesen.
- Kern des Rechtsstreits: Es besteht Uneinigkeit darüber, ob der von der Antragstellerin behauptete Trennungszeitpunkt (seit Dezember 2020) als ausreichende Grundlage für die Scheidung anzunehmen ist, angesichts der widersprüchlichen Angaben beider Parteien zur tatsächlichen Trennung.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das OLG Koblenz hob den Beschluss des Amtsgerichts Westerburg vom 09.03.2023 auf und verwies das Verfahren zur weiteren Behandlung, insbesondere auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurück. Der Verfahrenswert wurde auf 9.000,00 € festgesetzt.
- Begründung: Das Gericht bemängelte, dass die Anhörung der Ehegatten im erstinstanzlichen Verfahren nicht zu einer abschließenden Klärung des tatsächlichen Trennungszeitpunkts geführt hat – die gegensätzlichen Darstellungen erforderten eine erneute Prüfung.
- Folgen: Das Urteil verpflichtet das Amtsgericht, die Sachlage erneut zu erörtern und sowohl über den Scheidungsantrag als auch über die Frage der Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.
Der Fall vor Gericht
Gericht kippt Ablehnung der Scheidung: Getrenntleben in der Ehewohnung möglich
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 7 UF 172/23) eine Entscheidung des Amtsgerichts Westerburg aufgehoben und damit die Voraussetzungen für eine Scheidung trotz Zusammenlebens in einer Ehewohnung präzisiert. Im Kern des Falls stand die Frage, ob ein Ehepaar auch dann getrennt leben kann, wenn es weiterhin unter einem Dach wohnt. Das OLG Koblenz bejahte dies und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück.
Scheidungsantrag abgelehnt: Amtsgericht zweifelt an Trennung innerhalb der Ehewohnung
Die Antragstellerin hatte die Scheidung von ihrem Ehemann beantragt. Vor dem Amtsgericht Westerburg argumentierte sie, dass sie bereits seit Dezember 2020 innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung getrennt von ihrem Mann lebe. Sie bewohnte das Obergeschoss mit den gemeinsamen Töchtern, hatte dort eine eigene Küche eingerichtet und versorgte den Ehemann nicht mehr….