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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums von Amphetamin – unbewusste Einnahme

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Ein Schluck aus der falschen Dose Energy Drink wurde für einen Autofahrer zum Albtraum: Amphetamin im Blut, Führerschein weg. Vor Gericht versuchte er zu beweisen, dass er unwissentlich zur Droge griff, doch die Richter blieben skeptisch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 C 23.559 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 12.06.2023 Aktenzeichen: 11 C 23.559 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger – betroffene Person, die gegen den Entzug der Fahrerlaubnis vorgeht und Prozesskostenhilfe beantragt hat; er argumentiert, das Amphetamin unbewusst konsumiert zu haben. Landratsamt Ansbach – Fahrerlaubnisbehörde, die auf Basis eines positiven Amphetaminbefunds den Entzug der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung angeordnet hat. Um was ging es? Sachverhalt: Im Rahmen einer verkehrsbehördlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass der Kläger drogentypische Auffälligkeiten zeigte. Tests ergaben einen positiven Befund für Amphetamin (45 ng/ml in der Blutprobe). Aufgrund dieses Ergebnisses wurde dem Kläger mit sofort vollziehbarem Bescheid der Führerschein entzogen und er zur unverzüglichen Abgabe seines Führerscheins verpflichtet. Anschließend legte der Kläger Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob dem Kläger die Gewährung von Prozesskostenhilfe für sein Verfahren zur Anfechtung des Fahrerlaubnisentzugs zusteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wurde zurückgewiesen; d


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