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Entlassung Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Im Münchner Erbstreit geht es hoch her: Eine Witwe, vom Erblasser zur Testamentsvollstreckerin bestimmt, sieht sich nun dem Vorwurf der Pflichtverletzung ausgesetzt. War der Verkauf der Grünwalder Immobilie wirklich im Sinne des Verstorbenen, oder trieb die Testamentsvollstreckerin ein doppeltes Spiel mit dem Erbe?


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG München
Datum: 25.05.2023
Aktenzeichen: 33 Wx 36/23 e
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts München – Nachlassgericht
Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht
Beteiligte Parteien:
Beschwerdeführerin: Zweite Ehefrau des Erblassers, die im notariellen Testament als Erbin mit einem Anteil von 4/10 eingesetzt und zur Testamentsvollstreckerin ernannt wurde – zuständig für die eigenständigen Verkaufsverhandlungen der Doppelhaushälfte in Grünwald.
Kinder des Erblassers: Drei Kinder aus erster Ehe, denen im Testament jeweils 2/10 als Erbanteil zugeteilt wurden.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Erblasser verstarb am xxx.12.2018 in München. In einem notariellen Testament vom Jahr 2015 regelte er die Erbquoten (4/10 für die Ehefrau, 2/10 für jedes Kind) und bestimmte seine Ehefrau als Testamentsvollstreckerin mit der alleinigen Befugnis, die Verkaufsverhandlungen über eine Doppelhaushälfte in Grünwald eigenverantwortlich zu führen.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Anfechtung des Beschlusses des Amtsgerichts München – Nachlassgericht (vom 07.12.2022) und die damit verbundene Fragenstellung der ordnungsgemäßen Testamentsvollstreckung sowie der Kostenverteilung im Rahmen des Nachlassverfahrens.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München – Nachlassgericht wurde zurÃ[…]


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