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Auffahren bei plötzlicher Gefahrenbremsung des Vorausfahrenden – Haftungsverteilung

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Sekunden der Unaufmerksamkeit und ein folgenschwerer Auffahrunfall in Bochum: Wer trägt die Schuld, wenn eine plötzliche Bremsung die Kettenreaktion auslöst? Ein Gerichtsurteil rückt nun die Frage in den Fokus, wie viel Abstand und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr wirklich Leben und – im wahrsten Sinne des Wortes – Geld wert sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 238/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Bochum Datum: 07.06.2023 Aktenzeichen: 4 O 238/22 Verfahrensart: Schadensersatzklage aus Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Halter und Eigentümer eines BMW, der nach dem Unfall Schadensersatzansprüche geltend macht. Beklagte: Als haftpflichtversicherte Partei verurteilt, an den Kläger Schadensersatz zu leisten sowie Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Um was ging es? Sachverhalt: Am 31.07.2021 um ca. 23:54 Uhr ereignete sich auf der Q.-straße in F. ein Unfall, bei dem der Kläger in einen Auffahrunfall verwickelt wurde, nachdem der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer eine plötzliche Gefahrenbremsung vorgenommen hatte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall infolge einer plötzlichen Gefahrenbremsung und die Frage, inwieweit die Beklagte für den entstandenen Schaden einzustehen hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 7.658,82 EUR nebst Zinsen seit dem 16.10.2022 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800,39 EUR zu zahlen. Zudem trägt sie die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist vor


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