Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wiederholung Beweisaufnahme – Entgegentreten gegen Einschätzung eines Sachverständigen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein falscher Schritt, ein umgekipptes Hindernis – und plötzlich geht es im Rehasport um mehr als nur die Gesundheit. Eine Knieverletzung nach einem Sturz von der Turnbank entfacht einen Streit um Verantwortung und Sicherheit, der nun vor Gericht entschieden wurde. Doch wer trägt die Schuld, wenn beim Balancieren das Gleichgewicht verloren geht? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 340/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Dresden Datum: 21.06.2023 Aktenzeichen: 4 U 340/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschluss im Berufungsverfahren) Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Verkehrssicherungspflicht Beteiligte Parteien: Klägerin: Sie fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls während eines Rehasportprogramms. Ihr Vorwurf ist, dass die fehlende Bereitstellung von Sicherheitsvorkehrungen (etwa Matten) eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellen würde. Beklagte: Verantwortlich für die Durchführung des Rehasportprogramms. Ihre Argumentation stützt sich auf den Sachverständigen, der bestätigt, dass der gewählte Übungsaufbau dem üblichen Standard entsprach und keine Pflichtverletzung vorlag. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin erlitt am 08.10.2018 während eines Rehasportprogramms einen Sturz, bei dem sie von einer Schulsportbank fiel und sich eine Tibiakopffraktur des linken Knies zuzog. Sie machte geltend, dass mangelnde Sicherheitseinrichtungen (wie das Auslegen von Matten) einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht darstellten. Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob die Nichtbereitstellung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen bei der Übung einen Pflichtverstoß darstellte und ursächlich für den Unfall der Klägerin gewesen sei, oder ob der Leistungsstandard des R


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv