Ein nebliger Tag, eine Baustelle, ein folgenschweres Abbiegemanöver: Ein Autofahrer wollte einem Wegweiser folgen, doch landete ungebremst im Chaos. War es die Schuld des Schicksals oder schlichtweg die Missachtung klarer Regeln? Das Gericht sprach ein deutliches Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 37/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 23.06.2023 Aktenzeichen: I-11 U 37/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Haftungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls am 00.09.2019 und beruft sich auf § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Land: Wird als Passivlegitimiert bewertet und kann nicht zur Zahlung von Schadensersatz herangezogen werden. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall am 00.09.2019 führte zu Schadensfällen, woraufhin der Kläger Schadensersatzansprüche geltend machte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Kläger gegenüber dem Land Schadensersatzansprüche aufgrund der angewendeten Anspruchsgrundlage überhaupt zustehen kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land als passivlegitimiert erscheint und Teile der Verkehrssicherungspflicht an private Bauunternehmer übertragen wurden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung wird zurückgewiesen und die Entscheidung des Landgerichts, die Klage abzuweisen, bestätigt. Begründung: Die vorgebrachten Einwände des Klägers reichten nicht aus, um von einer Rechtsverletzung oder von Mängeln in den entscheidungserheblichen Feststellungen auszugehen. Die auf
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de LG Berlin, Az.: 65 S 560/12, Urteil vom 07.06.2013 Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 09.11.2012 – 23 C 93/13 – unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, in der von ihr gemieteten Wohnung, […]