Ein nebliger Tag, eine Baustelle, ein folgenschweres Abbiegemanöver: Ein Autofahrer wollte einem Wegweiser folgen, doch landete ungebremst im Chaos. War es die Schuld des Schicksals oder schlichtweg die Missachtung klarer Regeln? Das Gericht sprach ein deutliches Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 37/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Hamm
- Datum: 23.06.2023
- Aktenzeichen: I-11 U 37/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Haftungsrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fordert Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls am 00.09.2019 und beruft sich auf § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
- Land: Wird als Passivlegitimiert bewertet und kann nicht zur Zahlung von Schadensersatz herangezogen werden.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall am 00.09.2019 führte zu Schadensfällen, woraufhin der Kläger Schadensersatzansprüche geltend machte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Kläger gegenüber dem Land Schadensersatzansprüche aufgrund der angewendeten Anspruchsgrundlage überhaupt zustehen kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land als passivlegitimiert erscheint und Teile der Verkehrssicherungspflicht an private Bauunternehmer übertragen wurden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung wird zurückgewiesen und die Entscheidung des Landgerichts, die Klage abzuweisen, bestätigt.
- Begründung: Die vorgebrachten Einwände des Klägers reichten nicht aus, um von einer Rechtsverletzung oder von Mängeln in den entscheidungserheblichen Feststellungen auszugehen. Die auf § 529 ZPO gestützten Feststellungen des Landgerichts wurden als vollständig und richtig bewertet.
- Folgen: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Land. Zudem bleibt der bisherige Rechtsstatus hinsichtlich der Haftung und der Verkehrssicherungspflicht, insbesondere bei der Übertragung dieser Pflicht auf private Bauunternehmer, im Wesentlichen bestehen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
Der Fall vor Gericht
OLG Hamm: Klage nach Baustellenunfall abgewiesen – Gericht sieht Eigenverschulden des Klägers als Hauptursache
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat mit einem Beschluss vom 23. Juni 2023 die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgewiesen (Az.: I-11 U 37/22). Der Kläger forderte Schadensersatz vom beklagten Land nach einem Verkehrsunfall, der sich in einem Baustellenbereich ereignet hatte. Das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanz und sah das Eigenverschulden des Klägers als Hauptursache für den Unfall.
Hintergrund des Falls: Unfall in Baustelle bei Nebel
Dem Urteil des OLG Hamm liegt ein Verkehrsunfall zugrunde, der sich am 00. September 2019 in einem Baustellenbereich ereignete. Der Kläger befuhr eine Straße, als er nach eigenen Angaben aufgrund von Nebel ein Hinweisschild zur Autobahn (Richtzeichen 430) erkannte. Er wollte diesem Schild folgen und bog rechts ab, geriet dabei jedoch in den Baustellenbereich und verursachte einen Unfall.
Unfallhergang: Abbiegen trotz Sperrlinie und Pfeilbake in Baustelle
Laut Gericht missachtete der Kläger beim Abbiegen in den Baustellenbereich mehrere eindeutige Verkehrsregeln….