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Verkehrsunfall – Erstattung Kfz-Sachverständigenkosten bei verschwiegenen Vorschäden

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Ein harmloser Auffahrunfall entpuppt sich für eine Autofahrerin als teure Falle, denn ausgerechnet ihre Ehrlichkeit hätte sie vor einem doppelten Schaden bewahren können. Statt der erhofften Entschädigung bleibt sie nun auf den Kosten sitzen, weil sie alte Blechschäden lieber unter dem Teppich ließ. Nun stellt sich die Frage: Darf man beim Gutachter wirklich etwas verschweigen? Zum vorliegenden Urteil Az.: I-1 U 173/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Düsseldorf
  • Datum: 13.06.2023
  • Aktenzeichen: I-1 U 173/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Zivilprozessrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Die Partei, welche die Klage eingereicht hat und Ansprüche auf Zahlung von 5.924,00 € nebst Zinsen sowie auf Freistellung von Forderungen in Höhe von 571,44 € geltend machte. Sie beantragte zudem den Ersatz von Sachverständigenkosten, der aber abgelehnt wurde, da sie den Gutachter nicht über bestehende Vorschäden an ihrem Fahrzeug informierte.
    • Beklagte: Die Parteien, die in Berufung traten und als Gesamtschuldner verurteilt wurden. Sie argumentierten, dass der Anspruch der Klägerin auf Ersatz der Sachverständigenkosten unberechtigt sei.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin reichte eine Klage ein, in der sie neben der Zahlung von 5.924,00 € zuzüglich Zinsen auch Ersatzforderungen (darunter Sachverständigenkosten) und die Freistellung von Rechtsanwaltsforderungen vorbrachte. Im Streit stand, ob ein Ersatzanspruch für die Sachverständigenkosten besteht, obwohl der Gutachter nicht über bereits vorhandene Vorschäden an ihrem Fahrzeug informiert wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Ersatz der von ihr geltend gemachten Sachverständigenkosten hat – insbesondere angesichts ihrer Pflichtverletzung, den Gutachter über bestehende Vorschäden zu informieren – und wie die Kosten zwischen den Parteien verteilt werden.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.924,00 € nebst Zinsen (ab unterschiedlichen Stichtagen) zu zahlen sowie sie von einer Forderung in Höhe von 571,44 € freizustellen. Der übrige Teil der Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar.
    • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten in Höhe von 1.237,84 € hat, da sie den Gutachter nicht über die bestehenden Vorschäden an der linken vorderen Seite ihres Fahrzeugs informierte, was das erstellte Gutachten untauglich machte.
    • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, während die Kosten des Erstverfahrens zu 27 % ihr und zu 73 % den Beklagten auferlegt werden. Das Urteil ist somit vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


OLG Düsseldorf: Kein Anspruch auf Gutachterkosten bei Verschweigen von Vorschäden nach Verkehrsunfall

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-1 U 173/22) vom 13. Juni 2023 wurde die Frage der Erstattung von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall neu aufgerollt. Das Gericht entschied, dass eine Klägerin die Kosten für ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten nicht erstattet bekommt, da sie den Sachverständigen nicht über Vorschäden an ihrem Fahrzeug informiert hatte….


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