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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – beauftragter Kfz-Sachverständiger zugleich Inhaber der Reparaturwerkstatt

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Nach einem Unfall in Krefeld entbrannte ein Streit um Gutachterkosten: Darf der Werkstattinhaber, der das Fahrzeug repariert, auch das Schadensgutachten erstellen? Ein Gerichtsurteil wirft nun die Frage auf, ob hierbei nicht die Objektivität auf der Strecke bleibt und ob Geschädigte am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 48/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Krefeld Datum: 15.06.2023 Aktenzeichen: 10 C 48/23 Verfahrensart: Regulierung von Sachverständigenkosten infolge eines Verkehrsunfalls Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin des Sattelaufliegers (Kennzeichen T-FS 000); fordert die Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe von 617,20 EUR und bezieht sich dabei auf die praktische Expertise des Sachverständigen, der gleichzeitig Geschäftsführer der Reparaturwerkstatt ist. Beklagte: Haftpflichtversicherer eines am Unfall beteiligten LKW (Kennzeichen D-HI 000); hat die Schadensregulierung grundsätzlich vorgenommen, lehnt jedoch die Erstattung der Sachverständigenkosten ab. Um was ging es? Sachverhalt: Streit um die Regulierung der Sachverständigenkosten, die durch einen Verkehrsunfall am 18.02.2021 in Krefeld entstanden sind. Die Klägerin verlangt die Übernahme der Kosten einer Schadensbegutachtung, während die Beklagte – trotz der bereits übernommenen Reparaturkosten – die Erstattung dieser Kosten verweigert. Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber stritten, ob die Ablehnung der Übernahme der Sachverständigenkosten, angesichts der Tatsache, dass der Sachverständige zugleich Geschäftsführer der beauftragten Reparaturwerkstatt ist, rechtlich gerechtfertigt ist. Was wurde entschieden? Entsch


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