Nach einem Unfall in Krefeld entbrannte ein Streit um Gutachterkosten: Darf der Werkstattinhaber, der das Fahrzeug repariert, auch das Schadensgutachten erstellen? Ein Gerichtsurteil wirft nun die Frage auf, ob hierbei nicht die Objektivität auf der Strecke bleibt und ob Geschädigte am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 48/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Krefeld
- Datum: 15.06.2023
- Aktenzeichen: 10 C 48/23
- Verfahrensart: Regulierung von Sachverständigenkosten infolge eines Verkehrsunfalls
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eigentümerin des Sattelaufliegers (Kennzeichen T-FS 000); fordert die Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe von 617,20 EUR und bezieht sich dabei auf die praktische Expertise des Sachverständigen, der gleichzeitig Geschäftsführer der Reparaturwerkstatt ist.
- Beklagte: Haftpflichtversicherer eines am Unfall beteiligten LKW (Kennzeichen D-HI 000); hat die Schadensregulierung grundsätzlich vorgenommen, lehnt jedoch die Erstattung der Sachverständigenkosten ab.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Streit um die Regulierung der Sachverständigenkosten, die durch einen Verkehrsunfall am 18.02.2021 in Krefeld entstanden sind. Die Klägerin verlangt die Übernahme der Kosten einer Schadensbegutachtung, während die Beklagte – trotz der bereits übernommenen Reparaturkosten – die Erstattung dieser Kosten verweigert.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber stritten, ob die Ablehnung der Übernahme der Sachverständigenkosten, angesichts der Tatsache, dass der Sachverständige zugleich Geschäftsführer der beauftragten Reparaturwerkstatt ist, rechtlich gerechtfertigt ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits; das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar. Dabei gilt, dass die Klägerin die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden kann, sofern die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Der Fall vor Gericht
Gericht Krefeld weist Klage auf Erstattung von Sachverständigenkosten ab
Das Amtsgericht Krefeld (Az.: 10 C 48/23) hat in einem Urteil vom 15. Juni 2023 entschieden, dass eine Versicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten für ein Kfz-Sachverständigengutachten zu übernehmen, wenn der beauftragte Gutachter gleichzeitig Inhaber der reparierenden Werkstatt ist. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob in solchen Fällen die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit des Sachverständigen gewährleistet ist.
Unfall in Krefeld: Streit um Gutachterkosten nach Schadensregulierung
Dem Urteil lag ein Verkehrsunfall in Krefeld vom 18. Februar 2021 zugrunde. Eine Sattelauflieger-Eigentümerin, die Klägerin, forderte von der Versicherung des Unfallverursachers, der Beklagten, die Erstattung von Sachverständigenkosten in Höhe von 617,20 Euro. Die Versicherung hatte die Haftung für den Unfall dem Grunde nach anerkannt und bereits die Reparaturkosten des Fahrzeugs übernommen.
Ablehnung der Sachverständigenkosten: Neutralität des Gutachters in Frage gestellt
Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Kosten für das Sachverständigengutachten zu tragen….