Ein folgenschwerer Unfall auf der Autobahn wirft die Frage auf: Wer trägt die Schuld, wenn ein Fußgänger plötzlich im Dunkeln auftaucht? Ein Gerichtsurteil beleuchtet nun die riskante Situation, in der ein ungesicherter Fußgänger von einem Auto erfasst wurde, und verdeutlicht die komplexen Verantwortlichkeiten auf hochfrequentierten Straßen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 218/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 15.06.2023 Aktenzeichen: 12 U 218/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht (Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall) Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Betroffene Partei, die infolge eines Verkehrsunfalls (2015 auf der Autobahn 113) materielle Schäden erlitt und Schadenersatz unter Berücksichtigung eines 50%igen Mithaftungsanteils beansprucht. Beklagte: Parteien, die als Gesamtschuldner zur Haftung verpflichtet werden, 50% der übergangsfähigen materiellen Schäden zu ersetzen; ihre weitergehende Berufung wurde zurückgewiesen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin erlitt materielle Schäden in Folge eines Verkehrsunfalls (2015) auf der Autobahn 113 und machte Ersatzansprüche geltend, wobei ein Mithaftungsanteil von 50% der Klägerin berücksichtigt wird. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagten als Gesamtschuldner zur Haftung für 50% der übergangsfähigen materiellen Schäden herangezogen werden können, unter Berücksichtigung des Mithaftungsanteils der Klägerin. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil bestätigt die Klage dem Grunde nach. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldne
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Oberlandesgericht Naumburg – Az.: 12 Wx 28/19 – Beschluss vom 10.07.2019 Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg – Grundbuchamt – vom 23. Mai 2019 wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 60.000,00 €. Gründe […]