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Verkehrsunfall Autobahn – mit Fußgängern ist zu rechnen und die Geschwindigkeit anzupassen

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Ein folgenschwerer Unfall auf der Autobahn wirft die Frage auf: Wer trägt die Schuld, wenn ein Fußgänger plötzlich im Dunkeln auftaucht? Ein Gerichtsurteil beleuchtet nun die riskante Situation, in der ein ungesicherter Fußgänger von einem Auto erfasst wurde, und verdeutlicht die komplexen Verantwortlichkeiten auf hochfrequentierten Straßen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 218/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 15.06.2023
  • Aktenzeichen: 12 U 218/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht (Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall)
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Klägerin: Betroffene Partei, die infolge eines Verkehrsunfalls (2015 auf der Autobahn 113) materielle Schäden erlitt und Schadenersatz unter Berücksichtigung eines 50%igen Mithaftungsanteils beansprucht.
  • Beklagte: Parteien, die als Gesamtschuldner zur Haftung verpflichtet werden, 50% der übergangsfähigen materiellen Schäden zu ersetzen; ihre weitergehende Berufung wurde zurückgewiesen.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Klägerin erlitt materielle Schäden in Folge eines Verkehrsunfalls (2015) auf der Autobahn 113 und machte Ersatzansprüche geltend, wobei ein Mithaftungsanteil von 50% der Klägerin berücksichtigt wird.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagten als Gesamtschuldner zur Haftung für 50% der übergangsfähigen materiellen Schäden herangezogen werden können, unter Berücksichtigung des Mithaftungsanteils der Klägerin.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Urteil bestätigt die Klage dem Grunde nach. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner der Klägerin 50% der übergangsfähigen materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall ersetzen müssen. Weitergehende Feststellungsanträge und Berufungsanträge wurden abgewiesen.
  • Folgen: Die Beklagten sind verpflichtet, den festgesetzten Schadensersatzanteil zu leisten. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 29% der Klägerin und zu 71% den Beklagten auferlegt. Das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar; bei Vollstreckung kann Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags verlangt werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen und der Streitwert beträgt bis zu 50.000 €.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall auf der Autobahn: Fußgänger-Risiko und angepasste Geschwindigkeit im Fokus des Urteils

Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat in einem Urteil vom 15. Juni 2023 (Az.: 12 U 218/22) die komplexe Frage der Haftung bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn neu bewertet. Im Zentrum stand die Kollision eines PKW mit einem Fußgänger, der sich nach einem vorangegangenen Unfall auf der Fahrbahn befand. Das Gericht musste entscheiden, inwieweit der Autofahrer, der den Fußgänger erfasste, und der Fußgänger selbst für den Unfall verantwortlich sind.

Unfallhergang: Kettenreaktion auf der A113 führte zu folgenschwerer Kollision

Dem Urteil zugrunde liegt ein Unfall, der sich bereits im Dezember 2015 auf der Autobahn A113 in Richtung Schönefeld ereignete. Auslöser war ein Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen, das zu einer Kettenreaktion führte. Ein erster PKW bremste stark ab, woraufhin der nachfolgende Fahrer, der Versicherte im vorliegenden Fall, auffuhr. Durch den Aufprall wurde sein Fahrzeug auf die Fahrbahn geschleudert….


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