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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankenversicherung – Voraussetzungen Weiterbestehen einer Familienversicherung

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Ein Auslandsaufenthalt, eine Rückkehr nach Deutschland und plötzlich flattert eine saftige Rechnung der Krankenkasse ins Haus – ein Albtraum für viele. Was passiert, wenn die Familienversicherung ins Wanken gerät und die vermeintlich sichere Anwartschaft plötzlich zur Beitragspflicht wird? Ein Gericht in Hamburg musste klären, wer in diesem Versicherungsdschungel die Zeche zahlt. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 38 KR 853/23 ER D | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: SG Hamburg Datum: 22.06.2023 Aktenzeichen: S 38 KR 853/23 ER D Verfahrensart: Sozialgerichtsverfahren zur rückwirkenden Festsetzung von Krankenversicherungsbeiträgen Rechtsbereiche: Sozialrecht, Krankenversicherungsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Der Versicherte, der seit 2014 freiwillig bei der Krankenversicherung war. Er beantragte die Fortführung als Anwartschaftsversicherung zu ermäßigten Beiträgen und widerspricht der rückwirkenden Beitragsfestsetzung für den Zeitraum vom 04.07.2020 bis zum 15.08.2021. Veränderungen in der Familienversicherung (Ehefrau und Kinder), eine Entsendung ins Ausland und spätere Meldungen über Änderungen im Familienstand sind dabei wesentliche Aspekte. Antragsgegnerin: Die gesetzliche Krankenversicherung, bei der der Antragsteller versichert ist. Sie setzte auf Grundlage des Antrags auf Anwartschaftsversicherung ermäßigte Beiträge fest und nahm die Rückwirkende Beitragsfestsetzung für den genannten Zeitraum vor. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller war seit 2014 freiwillig versichert, zunächst auch familienversichert. Bei seiner Entsendung ins Ausland beantragte er eine Anwartschaftsversicherung zu ermäßigten Beiträgen. Im weiteren


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