Im beschaulichen R. entzündet sich ein ungewöhnlicher Nachbarschaftsstreit: Sind jahrhundertealte Eichen eine unzumutbare Last oder ein schützenswertes Naturdenkmal? Ein Anwohner fordert nun eine jährliche „Laubrente“, um dem scheinbar endlosen Fall von Laub und Eicheln Herr zu werden – ein Kampf zwischen grüner Idylle und dem Wunsch nach einem sauberen Garten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 70/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Lüneburg
- Datum: 15.06.2023
- Aktenzeichen: 6 O 70/22
- Verfahrensart: Zivilprozess über einen Anspruch auf jährliche Ausgleichszahlung wegen des von einem angrenzenden Grundstück ausgehenden Laub- und Eichelanfalls
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Nachbarrecht, Naturschutzrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer des Grundstücks Ha. 1b in R., die eine jährliche Ausgleichszahlung fordern, weil Laub und Eicheln von den Nachbarbäumen auf ihr Grundstück fallen.
- Beklagter: Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, auf dem 14 etwa 200 Jahre alte Stieleichen stehen – drei dieser Eichen befinden sich sehr nah an der Grundstücksgrenze und ihre weitreichenden Äste ragen auf das Klägergrundstück; zudem wurden die Bäume als Naturdenkmal geschützt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger machen geltend, dass durch die überhängenden Äste der alten Eichen auf dem Grundstück des Beklagten Laub und Eicheln in erheblichen Mengen (etwa 250 Schubkarren jährlich) auf ihr Grundstück gelangen. Eine Entfernung oder Einkürzung der Äste wurde nicht innerhalb der landesrechtlich vorgesehenen Fristen beantragt, und die Bäume wurden zum Naturdenkmal erklärt.
- Kern des Rechtsstreits: Entscheidend ist die Frage, ob der Eigentümer des Nachbargrundstücks zur Zahlung einer jährlichen Ausgleichszahlung verpflichtet werden kann, obwohl keine fristgerechten Maßnahmen zur Baumfällung oder -einkürzung eingeleitet wurden und die betreffenden Bäume unter Schutz stehen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen und die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
- Folgen: Der Streitwert wurde auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt. Die Kläger müssen die Verfahrenskosten übernehmen, und der Anspruch auf eine jährliche Ausgleichszahlung wird nicht anerkannt.
Der Fall vor Gericht
Streit um Laubrente: Nachbar klagt wegen Eichel- und Laubbefalls durch alte Eichen
In einem bemerkenswerten Nachbarschaftsstreit vor dem Landgericht Lüneburg (Az.: 6 O 70/22) ging es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer Anspruch auf eine jährliche Ausgleichszahlung, eine sogenannte „Laubrente“, von seinem Nachbarn wegen des herabfallenden Laubs und der Eicheln von dessen Bäumen hat. Die Kläger, Eigentümer eines Wohnhauses in R., sahen sich durch den massiven Anfall von Laub und Eicheln von den alten Eichen auf dem Nachbargrundstück des Beklagten erheblich beeinträchtigt und forderten eine jährliche Entschädigung von 3.540 Euro.
Der Sachverhalt: Imposante Eichen als Zankapfel
Die Kläger und der Beklagte sind direkte Nachbarn. Auf dem Grundstück des Beklagten stehen 14 imposante Stieleichen, die etwa 200 Jahre alt sind. Besonders brisant: Drei dieser Eichen stehen nur einen Meter von der Grundstücksgrenze zu den Klägern entfernt. Diese Bäume sind rund 25 Meter hoch und haben Kronen mit einem Durchmesser von 18 bis 24 Metern….