Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Handelsregister – Anmeldeberechtigung eines neu bestellten Geschäftsführers

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein neuer Geschäftsführer, aber noch nicht im Amt? Ein scheinbar simples Anmeldeverfahren im Handelsregister entfacht einen juristischen Streit. Es geht um die Frage, wann ein künftiger Firmenchef wirklich das Sagen hat und wer die Macht hat, dies zu beurkunden. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-27 W 42/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 15.06.2023 Aktenzeichen: I-27 W 42/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Registergerichts Arnsberg zur Anmeldung eines neu bestellten Geschäftsführers gemäß § 39 GmbHG Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Registerrecht (GmbHG) Beteiligte Parteien: Geschäftsführer (bestehend): Bereits bestellter Geschäftsführer, der gemeinsam mit dem neu bestellten Geschäftsführer die Änderung in der Geschäftsführung angemeldet hat; er vertritt die Auffassung, dass die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Geschäftsführer (neu bestellt): Neuer Geschäftsführer, dessen Bestellung ab dem 01.05.2023 wirksam wird; er gilt als anmeldeberechtigt, auch wenn die Anmeldung nach dem notariellen Datum eingereicht wurde. Registergericht Arnsberg: Das Amtsgericht – Registergericht, das die Anmeldung zurückwies mit der Begründung, der neu bestellte Geschäftsführer sei zum Zeitpunkt der notariellen Erklärung nicht anmeldeberechtigt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beteiligten reichten eine notariell beglaubigte Anmeldung ein, in der das Ausscheiden eines Geschäftsführers und die Neubestellung eines Geschäftsführers mit Wirkung ab dem 01.05.2023 angezeigt wurden; die Anmeldung wurde erst am 04.05.2023 weitergeleitet, woraufhin das Registergericht sie zurückwies. Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob ein neu bestellter Geschäf


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv