Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
Datum: 19.06.2023
Aktenzeichen: 3 U 64/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren in erbrechtlichen Streitigkeiten
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Werden durch den Nachlasspfleger vertreten und fordern die Herausgabe eines bereits ausbezahlten Erbanteils, da der Erbschein, der die Beklagte als Miterbin auswies, wegen Unrichtigkeiten eingezogen wurde.
Beklagte: Wurde durch einen fehlerhaften Erbschein als Miterbin ausgewiesen und muss nun den ausbezahlten Erbanteil, Zinsen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erstatten.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Kläger verlangen die Rückgabe eines ausbezahlten Erbanteils, weil sich herausstellte, dass der dem Erbgang zugrunde liegende Erbschein aufgrund von Unrichtigkeiten nicht gültig war.
Kern des Rechtsstreits: Es wird geklärt, ob der Herausgabeanspruch besteht, wenn die Voraussetzung – nämlich der gültige Erbschein – entfällt, sodass die bereits erfolgte Auszahlung zurückgefordert werden muss.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise abgeändert; die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.218,88 € zuzüglich Zinsen sowie 394,49 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Zudem trägt sie die Kosten[…]