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Gesetzliche Vertretung unbekannter Erben durch Nachlasspfleger

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Ein unerwarteter Geldsegen, der sich in Luft auflöst? Eine Frau erhielt irrtümlich einen Teil eines Erbes, doch das Oberlandesgericht Brandenburg forderte nun die Rückzahlung. Ein Kampf um vermeintliches Vermögen entbrennt, bei dem das Gericht die Rechte der wahren, bislang unbekannten Erben stärkt.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
Datum: 19.06.2023
Aktenzeichen: 3 U 64/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren in erbrechtlichen Streitigkeiten
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Werden durch den Nachlasspfleger vertreten und fordern die Herausgabe eines bereits ausbezahlten Erbanteils, da der Erbschein, der die Beklagte als Miterbin auswies, wegen Unrichtigkeiten eingezogen wurde.
Beklagte: Wurde durch einen fehlerhaften Erbschein als Miterbin ausgewiesen und muss nun den ausbezahlten Erbanteil, Zinsen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erstatten.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Kläger verlangen die Rückgabe eines ausbezahlten Erbanteils, weil sich herausstellte, dass der dem Erbgang zugrunde liegende Erbschein aufgrund von Unrichtigkeiten nicht gültig war.
Kern des Rechtsstreits: Es wird geklärt, ob der Herausgabeanspruch besteht, wenn die Voraussetzung – nämlich der gültige Erbschein – entfällt, sodass die bereits erfolgte Auszahlung zurückgefordert werden muss.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise abgeändert; die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.218,88 € zuzüglich Zinsen sowie 394,49 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Zudem trägt sie die Kosten[…]


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