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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geldentschädigung bei Veröffentlichung privater Videos mit sexuellen Inhalten im Internet

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Ein intimer Vertrauensbruch im Netz wird für einen Mann zum teuren Bumerang: Er teilte heimlich private Videos einer prominenten Frau und muss nun tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Düsseldorf verhängte eine hohe Strafe für die unerlaubte Veröffentlichung, ein Schlag ins Gesicht für jeden, der intime Aufnahmen missbraucht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 55/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Düsseldorf Datum: 14.06.2023 Aktenzeichen: 12 O 55/22 Verfahrensart: Unterlassungs‑ und Schadenersatzklage Rechtsbereiche: Zivilrecht, Persönlichkeitsrecht, Medienrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Verlangt, dass die rechtswidrige Veröffentlichung von Videos, in denen sie nackt oder bei sexuellen Handlungen dargestellt wird, unterlassen wird, und fordert Schadensersatz sowie den Ersatz zukünftiger Schäden. Beklagter: Handelte durch das Veröffentlichen der Videos auf den Internetseiten www.Y..com und www.I..com; er wurde zur Unterlassung verpflichtet und muss Schadensersatz sowie Kosten und Zinsen zahlen. Um was ging es? Sachverhalt: Im Zeitraum vom 12.02.2021 bis zum 07.06.2021 veröffentlichte der Beklagte Videos, in denen die Klägerin nackt und/oder bei sexuellen Handlungen zu sehen ist, auf den genannten Internetseiten. Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, ob der Beklagte zur Unterlassung der unautorisierten Publikation verpflichtet ist und ob er Schadensersatz sowie die Haftung für zukünftige Schäden zu tragen hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, die Veröffentlichung der genannten Videos zu unterlassen – bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld oder Ordnungshaft –, sowie a


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