Ein Erbfall, ein Grundstück und die Frage: Wie viel ist es wirklich wert? Ein vermeintlich zu hoch angesetzter Grundstückswert im Nachlassverfahren entfachte einen Streit, der nun vor dem Oberlandesgericht Nürnberg landete. Ging es doch um die Frage, wie sich fehlende Straßenanbindung und Gartennutzung auf die Gerichtskosten auswirken. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Wx 664/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Nürnberg Datum: 14.07.2023 Aktenzeichen: 1 Wx 664/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Rechtsbereiche: Nachlassrecht, Gebührenrecht, Immobilienbewertung Beteiligte Parteien: Beschwerdeführer: Legte die Beschwerde ein und beanstandete die Bewertung des Grundstücks, da er der Ansicht war, dass die Ermittlung des Werts zu Ungunsten des Geschäftswerts fehle. Nachlassgericht Kelheim: Erließ den Beschluss, in dem der Geschäftswert auf 315.683,59 € festgesetzt wurde und das Grundstück anhand der Kriterien des GNotKG mit 257.625,00 € bewertet wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Es ging um die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen eines Nachlassgerichtsverfahrens, bei dem der Geschäftswert für die Gebührenfestsetzung ermittelt wurde. Die Bewertung des Grundstücks bildete die Grundlage für den festgesetzten Geschäftswert. Kern des Rechtsstreits: Entscheidend war, ob die Ermittlung des Grundstückswerts unter Anwendung der gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe (GNotKG) korrekt vorgenommen wurde und damit die Festsetzung des Geschäftswerts rechtmäßig ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen; das Beschwerdeverfahren ist ge
Ganzen Artikel lesen auf: Steuerrechtsiegen.de Ein Unternehmer kann die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG als Vorsteuer abziehen. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 1 […]