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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wartepflichtigenhaftung bei rechts vor links

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An einer unscheinbaren Kreuzung entbrannte ein Streit um Leben und Blech, als ein Autofahrer die vermeintlich simple Regel „rechts vor links“ außer Acht ließ. Was folgte, war ein Zusammenstoß und die Frage: Wer trägt die Schuld an diesem folgenschweren Missverständnis im Straßenverkehr? Ein Gericht musste nun klären, ob Unachtsamkeit oder Fehleinschätzung zu diesem Crash führte und wer für den Schaden aufkommen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 C 55/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Schleiden Datum: 31.07.2023 Aktenzeichen: 9 C 55/22 Verfahrensart: Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert Schadenersatz für einen Verkehrsunfall; gibt an, an der Kreuzung mit seinem PKW gefahren zu sein, ohne von rechts ein herannahendes Fahrzeug wahrzunehmen, und beschreibt, dass ein anderes Fahrzeug in den Kreuzungsbereich eingefahren sei und sein Fahrzeug berührt habe. Beklagte: Verantwortlich für das in den Unfall verwickelte Fahrzeug, das über die Versicherung des PKW – geführt im Zusammenhang mit Frau D. K. – abgedeckt ist; sein Fahrverhalten wird dahingehend hinterfragt, ob er tatsächlich beabsichtigte, geradeaus zu fahren, oder aufgrund eines Ausweichmanövers von der vorgesehenen Fahrtrichtung abwich. Um was ging es? Sachverhalt: Am 14.09.2021 gegen 18:00 Uhr fuhr der Kläger mit etwa 30 km/h eine Kreuzung entlang, ohne ein von rechts kommendes Fahrzeug zu erkennen. In dem Moment, als er die Kreuzung erreichte, fuhr ein anderes Fahrzeug von rechts in den Kreuzungsbereich ein und kollidierte mit dem hinteren rechten Rad seines PKW. Kern des Rechtsstreits: Es wird streitig, ob dem Kläger aus dem vorliegenden Unfall ein Schadensersatzanspruch zusteht, wobei insbesondere das Fahrverhal


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