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Volljährigenadoption – Eltern-Kind-Verhältnisses trotz intakter Beziehung zu leiblichen Eltern

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Ein kinderloser Landwirt will seinen Neffen adoptieren – nicht nur für die Hofnachfolge, sondern aus tiefer Verbundenheit. Doch das Familiengericht blockte ab, sah die intakte Beziehung zu den leiblichen Eltern als Hindernis. Nun hat das Oberlandesgericht entschieden: Ist eine Adoption trotz leiblicher Eltern möglich? Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 UF 72/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Karlsruhe
  • Datum: 20.07.2023
  • Aktenzeichen: 18 UF 72/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Volljährigenadoption
  • Rechtsbereiche: Familienrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Annehmende: E. S. N. – Derjenige, der als Antragsteller die Volljährigenadoption seines Neffen anstrebt, bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb und lebt mit seinen älteren Eltern.
  • Anzunehmende: J. M. N. – Der Neffe, der im Rahmen des Verfahrens als Kind angenommen werden soll und ein duales Studium absolviert.
  • Um was ging es?:
  • Sachverhalt: Die Parteien begehren die Durchführung einer Volljährigenadoption, bei der der Annehmende seinen Neffen als adoptiertes Kind aufnehmen möchte. Die Annahme soll gemäß § 1770 BGB wirken und beinhaltet, dass der Anzunehmende den Familiennamen des Annehmenden führt.
  • Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob und unter welchen Voraussetzungen die beantragte Volljährigenadoption rechtswirksam durchgeführt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Namensregelungen und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Was wurde entschieden?:
  • Entscheidung: Das OLG Karlsruhe änderte den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Überlingen und stellte fest, dass der Anzunehmende als Kind vom Annehmenden angenommen wird. Die Wirkungen der Annahme richten sich nach § 1770 BGB, der Anzunehmende übernimmt den Familiennamen des Annehmenden, und beide Parteien tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Der Verfahrenswert wurde auf 300.000 € festgesetzt.
  • Folgen: Die Entscheidung bewirkt, dass die Volljährigenadoption rechtswirksam durchgeführt wird und die familiären Rechtsverhältnisse entsprechend neu geregelt sind. Beide Parteien tragen die anfallenden Gerichtskosten zu gleichen Teilen, und das Urteil ändert die frühere Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Überlingen.

Der Fall vor Gericht


Gericht kippt Entscheidung des Familiengerichts: Volljährigenadoption im Fokus

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat mit einem Beschluss vom 20. Juli 2023 (Az.: 18 UF 72/23) ein Urteil des Amtsgerichts Überlingen abgeändert und damit einer Volljährigenadoption stattgegeben. Im Kern des Falls stand die Frage, ob eine Adoption auch dann möglich ist, wenn der Anzunehmende weiterhin eine intakte Beziehung zu seinen leiblichen Eltern pflegt. Das OLG Karlsruhe bejahte dies und setzte damit ein Zeichen für eine flexible Auslegung des Adoptionsrechts bei Erwachsenen.

Der Fall: Onkel will Neffen adoptieren – Hofnachfolge und familiäre Verantwortung im Blick

Im konkreten Fall begehrte ein lediger und kinderloser Landwirt (der Annehmende) die Adoption seines Neffen (der Anzunehmende). Beide Männer leben in Baden-Württemberg. Der Anzunehmende studiert Agrarwirtschaft und unterstützt seinen Onkel bereits seit seiner Kindheit auf dessen landwirtschaftlichem Betrieb mit Rinderhaltung. Der Onkel wohnt mit seinen betagten Eltern auf dem Hof und sieht in seinem Neffen den zukünftigen Hofnachfolger und eine wichtige Stütze bei der Pflege seiner Eltern….


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