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Volljährigenadoption – Eltern-Kind-Verhältnisses trotz intakter Beziehung zu leiblichen Eltern

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Ein kinderloser Landwirt will seinen Neffen adoptieren – nicht nur für die Hofnachfolge, sondern aus tiefer Verbundenheit. Doch das Familiengericht blockte ab, sah die intakte Beziehung zu den leiblichen Eltern als Hindernis. Nun hat das Oberlandesgericht entschieden: Ist eine Adoption trotz leiblicher Eltern möglich? Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 UF 72/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Karlsruhe Datum: 20.07.2023 Aktenzeichen: 18 UF 72/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Volljährigenadoption Rechtsbereiche: Familienrecht Beteiligte Parteien: Annehmende: E. S. N. – Derjenige, der als Antragsteller die Volljährigenadoption seines Neffen anstrebt, bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb und lebt mit seinen älteren Eltern. Anzunehmende: J. M. N. – Der Neffe, der im Rahmen des Verfahrens als Kind angenommen werden soll und ein duales Studium absolviert. Um was ging es?: Sachverhalt: Die Parteien begehren die Durchführung einer Volljährigenadoption, bei der der Annehmende seinen Neffen als adoptiertes Kind aufnehmen möchte. Die Annahme soll gemäß § 1770 BGB wirken und beinhaltet, dass der Anzunehmende den Familiennamen des Annehmenden führt. Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob und unter welchen Voraussetzungen die beantragte Volljährigenadoption rechtswirksam durchgeführt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Namensregelungen und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Was wurde entschieden?: Entscheidung: Das OLG Karlsruhe änderte den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Überlingen und stellte fest, dass der Anzu


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