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Rechtsanwälte Kotz GbR

Versicherungsanspruch – Abschluss eines Erlass- bzw. Verzichtsvertrages

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Nach einem nächtlichen Crash und Fahrerflucht stehen sich ein Versicherungsnehmer und seine Kaskoversicherung unversöhnlich gegenüber. DNA-Spuren am Airbag und eine rätselhafte E-Mail werfen mehr Fragen auf, als Antworten gegeben werden. War es ein Versicherungsbetrug oder ein tragischer Unfall mit Missverständnissen? Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 349/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamm Datum: 27.06.2023 Aktenzeichen: I-20 U 349/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Versicherungsrecht Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Reicht Ansprüche aus der Kaskoversicherung ein und vertritt die Auffassung, dass das Fahrzeug nach einem Diebstahl von unbekannten Dritten geführt wurde. Beklagte: Ist vertraglich über die Kaskoversicherung mit dem Kläger verbunden und argumentiert, dass der Kläger den Unfall als Fahrzeugführer verursachte und anschließend Fahrerflucht beging. Um was ging es? Sachverhalt: In den frühen Morgenstunden des 00.01.2017 erlitt das Fahrzeug des Klägers bei einem Verkehrsunfall in J. einen Totalschaden. Der Streit dreht sich darum, ob der Unfall vom Kläger selbst verursacht wurde oder ob unbekannte Dritte, die das Fahrzeug nach einem Diebstahl führten, verantwortlich sind. DNA-Spuren des Klägers am Airbag sowie ein gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort spielen dabei eine Rolle. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob und inwieweit der Kläger trotz des strittigen Unfallhergangs einen Anspruch aus der Kaskoversicherung hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung d


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