Ein riskantes Wendemanöver, ein verbotenes Überholmanöver – und plötzlich knallt es in Hamburg-Harburg. Wer trägt die Schuld, wenn Blech auf Blech trifft und die Nerven blank liegen? Ein Gericht musste nun entscheiden, wer für den Schaden aufkommen muss, nachdem ein missglücktes Fahrmanöver auf einer Sperrfläche eskalierte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 641 C 4/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Hamburg-Harburg Datum: 14.07.2023 Aktenzeichen: 641 C 4/23 Verfahrensart: Klage auf weiteren Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Haftungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert weiteren Schadensersatz, gibt an, Eigentümer des betroffenen Fahrzeugs zu sein, und muss nach der Entscheidung die Kosten des Rechtsstreits tragen. Fahrzeugführer der Gegenseite: War mit seinem Fahrzeug in den Unfall verwickelt, wobei sein Fahrzeug haftpflichtversichert ist und bereits vorgerichtlich teilweise Schadensregulierung auf Basis einer 50‑Prozent‑Haftungsquote erfolgte. Um was ging es? Sachverhalt: Am 07.0.2022 kam es zu einer Kollision zwischen dem vom Kläger geführten Pkw mit Anhänger und einem Fahrzeug der Gegenseite. Bei dem Unfall entstand erheblicher Sachschaden am Fahrzeug des Klägers, während seitens der Gegenseite bereits vorgerichtlich ein Teil des Schadens auf Grundlage einer 50‑Prozent‑Haftungsquote reguliert wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Anspruch des Klägers auf weiteren Schadensersatz über die bereits beglichene Teilschadensregulierung hinaus besteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, der Kläger trägt
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de VG Köln Az.: 11 K 7710/98 Verkündet am 22.09.2000 Nicht rechtskräftig – jetzt vor dem OVG Münster Die 11. Kammer hat aufgrund der mündlichen Verhandlung in der Sitzung vom 22. September 2000 für Recht erkannt: Der Bescheid der Beklagten vom 18. September 1997 – Az.: Z 25-2 A 1112-2/D2 – […]