Das Wichtigste in Kürze
Gericht: LG Magdeburg
Datum: 10.08.2023
Aktenzeichen: 9 O 401/23
Verfahrensart: Schadensersatzklage aus Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Sie begehrt den Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden, die sie infolge eines Verkehrsunfalls erlitt. Beim Unfall versuchte sie, den langsamer fahrenden Kontrahenten zu überholen, was in einer Kollision endete, bei der sie schwere Verletzungen, insbesondere eine fünffache instabile Beckenringfraktur, hinnehmen musste.
Beklagter: Er war mit seinem Fahrrad unterwegs, befand sich in einem Zustand relativer Fahruntüchtigkeit (mindestens 0,64 Promille Alkohol) und löste durch ein plötzliches Abbiegen auf den Fußweg eine Kollision aus.
Um was ging es?
Sachverhalt: Am 15.03.2017 gegen 19:10 Uhr versuchte die Klägerin auf einer schmalen Strecke den bekanntermaßen langsamer fahrenden Kontrahenten zu überholen. Aufgrund der Gefährdungslage entschied sie sich, über den breiten Fußweg zu fahren. Als sich die Klägerin seitlich am Kontrahenten vorbeibewegte, bog dieser unerwartet auf den Fußweg ab, was zur Kollision und schweren Verletzungen der Klägerin führte.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Beklagte für den Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden haftet, die der Klägerin durch den Verkehrsunfall entstanden sind.
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