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Verfahrenswert für Volljährigenadoption

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Ein Leben, neu geschrieben: Wenn Erwachsene neue Eltern suchen, geht es nicht nur um Gefühle, sondern auch ums liebe Geld. Ein Gericht hat nun den Wert solcher Lebensentscheidungen beziffert und sorgt damit für Klarheit in einem emotionalen Rechtsgebiet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 UF 212/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Karlsruhe
  • Datum: 09.08.2023
  • Aktenzeichen: 5 UF 212/22
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Rahmen einer Adoptionssache
  • Rechtsbereiche: Familienrecht, Adoptionsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Partei, bezeichnet als Anzunehmende, die ein Drittel der Gerichtskosten trägt.
    • Partei, ebenfalls bezeichnet als Anzunehmende, die ein Drittel der Gerichtskosten trägt.
    • Partei, bezeichnet als Annehmende, die ein Drittel der Gerichtskosten übernimmt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: In einem Beschwerdeverfahren zur Adoptionssache wurde nach Rücknahme der Beschwerde entschieden, dass die Gerichtskosten gleichmäßig auf drei Parteien verteilt und der Verfahrenswert für beide Instanzen auf 30.750 € festgesetzt wird.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Kostentragung im Beschwerdeverfahren gleichmäßig auf alle beteiligten Parteien verteilt werden kann und welcher Verfahrenswert unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 40, 42 Abs. 2 FamGKG) anzusetzen ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das Gericht entschied, dass die Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren zu gleichen Teilen, jeweils zu einem Drittel, von den Parteien getragen werden. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Zudem wurde der Verfahrenswert in beiden Verfahren auf 30.750 € festgesetzt.
    • Begründung: Die Entscheidung stützte sich darauf, dass nach Rücknahme der Beschwerde eine gleichmäßige Aufteilung der Gerichtskosten dem billigen Ermessen entspricht. Der Verfahrenswert wurde unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und auf Basis der §§ 40, 42 Abs. 2 FamGKG festgelegt.
    • Folgen: Die Parteien sind verpflichtet, jeweils ein Drittel der Gerichtskosten zu tragen. Die Festsetzung des Verfahrenswertes bestimmt die Grundlage für die weitere kostenrechtliche Berechnung in beiden Verfahren, während außergerichtliche Kosten unberücksichtigt bleiben.

Der Fall vor Gericht


OLG Karlsruhe Präzisiert Verfahrenswert bei Erwachsenenadoption: Ein Überblick für Betroffene

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 9. August 2023 (Az.: 5 UF 212/22) eine wichtige Entscheidung zum Verfahrenswert bei der Volljährigenadoption getroffen. Dieses Urteil schafft mehr Klarheit in einem Rechtsbereich, in dem die Festsetzung der Gerichtskosten bisher oft uneinheitlich und für die Beteiligten schwer nachvollziehbar war. Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft nicht nur die direkt beteiligten Parteien des konkreten Falls, sondern hat grundsätzliche Bedeutung für alle Erwachsenen, die in Deutschland adoptiert werden möchten oder jemanden adoptieren wollen.

Kern des Urteils: Festsetzung des Verfahrenswertes auf 30.750 Euro

Im Zentrum des Beschlusses steht die Festsetzung des Verfahrenswertes sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch für das vorausgegangene erstinstanzliche Verfahren vor dem Familiengericht Lörrach….


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