Ein Leben, neu geschrieben: Wenn Erwachsene neue Eltern suchen, geht es nicht nur um Gefühle, sondern auch ums liebe Geld. Ein Gericht hat nun den Wert solcher Lebensentscheidungen beziffert und sorgt damit für Klarheit in einem emotionalen Rechtsgebiet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 UF 212/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Karlsruhe Datum: 09.08.2023 Aktenzeichen: 5 UF 212/22 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Rahmen einer Adoptionssache Rechtsbereiche: Familienrecht, Adoptionsrecht Beteiligte Parteien: Partei, bezeichnet als Anzunehmende, die ein Drittel der Gerichtskosten trägt. Partei, ebenfalls bezeichnet als Anzunehmende, die ein Drittel der Gerichtskosten trägt. Partei, bezeichnet als Annehmende, die ein Drittel der Gerichtskosten übernimmt. Um was ging es? Sachverhalt: In einem Beschwerdeverfahren zur Adoptionssache wurde nach Rücknahme der Beschwerde entschieden, dass die Gerichtskosten gleichmäßig auf drei Parteien verteilt und der Verfahrenswert für beide Instanzen auf 30.750 € festgesetzt wird. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Kostentragung im Beschwerdeverfahren gleichmäßig auf alle beteiligten Parteien verteilt werden kann und welcher Verfahrenswert unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 40, 42 Abs. 2 FamGKG) anzusetzen ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht entschied, dass die Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren zu gleichen Teilen, jeweils zu einem Drittel, von den P
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BAG Az.: 5 AZR 886/11 Urteil vom 14.11.2012 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. September 2011 – 3 Sa 597/11 – wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, von […]