Ein folgenschwerer Sturz, doppeltes Pech im Bein, doch die Unfallversicherung blockt ab. Was als klarer Fall für die Kasse schien, entpuppt sich als juristisches Minenfeld, in dem ein entscheidendes Detail über Auszahlung oder Ablehnung entscheidet. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 19/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Hamm
- Datum: 07.08.2023
- Aktenzeichen: I-20 U 19/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschluss über die Zurückweisung der Berufung)
- Rechtsbereiche: Zivilrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Münster ein, in dem ihre Klage abgewiesen wurde. Sie machte geltend, durch einen Unfall Verletzungen (Fraktur an zwei langen Röhrenknochen in unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten) erlitten zu haben – Anspruch, der im Berufungsverfahren nicht bestätigt wird.
- Landgericht Münster: Hat in der ersten Instanz die Klage abgewiesen; dessen Entscheidung wird vom OLG Hamm mit den gleichen Gründen bestätigt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin behauptete, durch einen Unfall die im Vertrag vereinbarte Verletzung (konkret eine Fraktur an zwei langen Röhrenknochen) erlitten zu haben, was sie in der Berufungsinstanz nicht mehr in Abrede stellt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die behaupteten Verletzungen vorgelegen haben und daraus Ansprüche ableitbar sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das OLG Hamm beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Zudem wird der Klägerin eine Frist von vier Wochen ab Zustellung eingeräumt, um sich dazu zu äußern, ob sie die Berufung aus Kostengründen zurücknimmt.
- Begründung: Der Senat ist überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Entscheidung des Landgerichts Münster, die Klage abzuweisen, beruht auf zutreffenden Gründen, weshalb auch hier keine mündliche Verhandlung erforderlich ist.
- Folgen: Die Entscheidung bestätigt das abgewiesene Urteil des Landgerichts Münster. Bleibt die Berufung bestehen, muss die Klägerin die weiteren Kosten des Verfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
OLG Hamm: Kein Geld für Doppelbruch im selben Bein – Unfallversicherung zahlt nicht bei Schien- und Wadenbeinbruch

Der Fall: Sturz führte zu kompliziertem Beinbruch
Die Klägerin hatte bei der beklagten Versicherung eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Nach einem Unfall erlitt sie einen Bruch des Schienbeins und des Wadenbeins in ihrem rechten Bein….