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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reiserücktrittskostenversicherung – unerwartete Erkrankung

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Ein plötzlicher Magen-Darm-Infekt machte die lang ersehnte Dubai-Reise zum Albtraum. Doch der Kampf um die Stornokosten führte zu einem überraschenden Sieg vor Gericht, der nun die Rechte aller Reisenden stärkt, die unerwartet aus gesundheitlichen Gründen ihre Koffer packen müssen – und zwar wieder aus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 S 123/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Kassel Datum: 04.06.2024 Aktenzeichen: 5 S 123/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger begehrt aus der Reiserücktrittskostenversicherung – einer Gruppenversicherung zwischen der Beklagten und den S.-Banken – die Auszahlung eines Betrags. Er argumentiert, dass ihm der Versicherungsanspruch zusteht. Beklagte: Die Beklagte, als Vertragspartnerin der Gruppenversicherung, wurde verurteilt, den Versicherungsanspruch zu erfüllen, indem sie den geforderten Betrag auszahlt. Zudem hat sie den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren freizustellen und trägt die Kosten des Rechtsstreits. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte die Zahlung von EUR 2.397,00 aus der Reiserücktrittskostenversicherung, die zwischen der Beklagten und den S.-Banken als Gruppenversicherung abgeschlossen wurde. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob dem Kläger ein Anspruch aus der Reiserücktrittskostenversicherung zusteht und in welchem Umfang die Beklagte vorgerichtliche Kosten zu übernehmen hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Korbach wurde abgeändert. Die Beklagte ist verurteilt, dem Kläg


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