In Frankenthal tobte ein juristischer Kampf um eine Gewerbeimmobilie: Wer muss wann raus? Ein Vermieter wollte seine Mieter loswerden, doch die Kündigung erwies sich als tückisches Minenfeld. Am Ende mussten die Mieter zwar gehen, doch der Weg dahin offenbarte Fallstricke im Mietrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 62/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Frankenthal
- Datum: 26.07.2023
- Aktenzeichen: 3 O 62/23
- Verfahrensart: Räumungsklage (Herausgabe des Mietobjekts)
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Pachtrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Vermieter des Pachtobjekts, der die Herausgabe und Räumung verlangt.
- Beklagte (Mieterin): Eine Vertragspartei aus dem Mietverhältnis, die zur Räumung verurteilt wurde.
- Weitere Beklagte (Mieterin): Eine zusätzliche Vertragspartei im Mietverhältnis, ebenfalls zur Räumung verpflichtet.
- Um was ging es?:
- Sachverhalt: Der Kläger, der seit 2009 Gewerberäume vermietet, forderte die Herausgabe und Räumung des Pachtobjekts – bestehend aus Trinkstube, Küche, Vorratsraum, Toilettenanlage, Keller, Lagerraum, Gartenhaus und Wohnung – hilfsweise bis zum 31.12.2023.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das von den Beklagten abgegebene Anerkenntnis ausreicht, sie als Gesamtschuldner zur Räumung und Herausgabe der Mietsache zu verpflichten, während der übrige Klageantrag abgewiesen wird.
- Was wurde entschieden?:
- Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, die Mietsache bis zum 31.12.2023 zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist hinsichtlich der Räumungsanordnung vorläufig vollstreckbar, während bezüglich der Kosten Sicherheitsleistungsregelungen gelten.
- Folgen: Die Beklagten müssen die Immobilie bis zum 31.12.2023 räumen. Das Urteil ermöglicht eine vorläufige Vollstreckung der Räumungsanordnung und stellt klar, dass bei den Kosten Vollstreckungsmaßnahmen unter Sicherheitsleistung erfolgen können. Der Streitwert wurde auf 8.800 € festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Gericht urteilt über Räumungsklage bei Gewerbemietvertrag
Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 26. Juli 2023 (Az.: 3 O 62/23) über eine Räumungsklage im Zusammenhang mit einem Gewerbemietvertrag entschieden. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung gegenüber mehreren Mietern wirksam war und ob die Mieter zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet sind. Das Gerichtsurteil beleuchtet wichtige Aspekte der Kündigung von Mietverträgen bei Mietermehrheit und die damit verbundenen formalen Anforderungen.
Hintergrund des Mietverhältnisses und der Kündigung
Dem Urteil zugrunde liegt ein Mietvertrag für Gewerberäume vom 15. April 2009. Vermieter ist der Kläger, während die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) als Mieterinnen im Vertrag genannt sind. Das Mietverhältnis begann am 1. Juni 2009 und wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es sah eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres vor. Das Mietobjekt umfasste eine Trinkstube mit Nebenräumen, Keller, Lagerraum, Gartenhaus und eine Wohnung. Im Laufe der Jahre gab es mehrere Nachträge zum Mietvertrag, die personelle Änderungen auf Mieterseite betrafen und Details zu den Pflichten der Mieter regelten. Unter anderem wurde eine Aufsichtspflicht der Mieter über bestimmte Räume des Vermieters vereinbart….