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Indoor-Spielplatz – Verkehrssicherungspflicht für Rutsche

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Ein harmloser Tag auf dem Indoor-Spielplatz endete für ein junges Mädchen mit einem gebrochenen Arm – doch wer trägt die Schuld, wenn beim kindlichen Toben etwas schiefgeht? Ein Gerichtsurteil wirft nun die Frage auf, wie viel Sicherheit Spielplätze bieten müssen und wo die Verantwortung der Eltern beginnt, wenn es zu unglücklichen Zusammenstößen kommt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 76/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Offenburg Datum: 27.06.2023 Aktenzeichen: 1 S 76/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilprozess (Schmerzensgeldklage) Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Forderte Schmerzensgeld, nachdem sie am 03.10.2018 auf einem Indoor-Spielplatz einen Unfall erlitt, bei dem sie einen Armbruch zog und operiert werden musste; sie machte geltend, dass der Spielplatzbetreiber einen Gefahrenbereich geschaffen habe. Beklagte: Betreiberin des Indoor-Spielplatzes, bei der vorgetragen wurde, dass sie den Bereich am Ende der Rutsche nicht ausreichend gesichert habe, sodass eine Gefahrenquelle entstand. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, als minderjähriges Kind, befand sich mit ihrer Familie auf einem Indoor-Spielplatz. Beim Spielen kreuzte sie den Bereich am Ende einer Rutsche, wo sich eine gelbe Schaumstoffmatte auf einem blauen Boden befand. In diesem ungesicherten Bereich kam es zu einer Kollision mit einem anderen Kind, wodurch die Klägerin einen Armbruch erlitt, der operativ behandelt werden musste. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Gestaltung des Spielplatzes, insbesondere die fehlende oder unzureichende Sicherung des Rutschenbereichs, als Fahrlässiges Handeln zu werte


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