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Hausratsverfahren – Auskunftsanspruch über Hausrat

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Nach häuslicher Gewalt und Trennung entbrannte ein Streit ums traute Heim: Wer darf was aus der gemeinsamen Wohnung behalten? Ein Berliner Gericht hat nun entschieden, dass bloße Neugier auf den Hausrat des Ex-Partners nicht ausreicht, um Auskunft zu erzwingen – es braucht schon konkrete Begehrlichkeiten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 UF 37/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: KG Berlin
  • Datum: 09.08.2023
  • Aktenzeichen: 16 UF 37/23
  • Verfahrensart: Beschluss im Beschwerdeverfahren in der Folgesache Hausrat
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Familienrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Ehefrau: Türkische Staatsangehörige, die als Antragstellerin einen Stufenantrag stellte, um vom Ehemann die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses des in der Ehewohnung befindlichen Hausrats sowie eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen. Sie geriet nach einem gewalttätigen Übergriff des Ehemanns, der zu einer mehrtägigen stationären Behandlung führte, in den Rechtsstreit.
  • Ehemann: Deutscher Staatsangehöriger, der die Ehewohnung allein nutzte und in Zusammenhang mit einem gewalttätigen Vorfall gegenüber seiner Ehefrau steht.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Ehefrau reichte einen Stufenantrag ein, um von ihrem Ehemann Auskunft über den in der gemeinsamen Ehewohnung befindlichen Hausrat zu erhalten. Nachdem sie infolge eines gewalttätigen Übergriffs ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen musste und unter Polizeischutz in die Wohnung zurückkehrte, wurde ihr Antrag zur Herausgabe eines Bestandsverzeichnisses mit entsprechenden Belegen vom Amtsgericht Pankow zurückgewiesen.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Ehemann verpflichtet ist, den Hausrat offenzulegen und ein Bestandsverzeichnis nebst Belegen zu erstellen, und ob die Zurückweisung dieses Antrags durch das Amtsgericht gerechtfertigt war.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Beschwerde der Ehefrau gegen den Teilbeschluss vom 24.04.2023 wurde zurückgewiesen; sie trägt die Kosten im beschriebene Beschwerdewert von 700 €.
  • Folgen: Mit der Entscheidung bleibt der Antrag auf Zwang zur Auskunftserteilung hinsichtlich des Hausratserfassungsverfahrens bestehen, und die Ehefrau muss die im Beschwerdeverfahren festgesetzten Kosten übernehmen.

Der Fall vor Gericht


Gericht stärkt Rechte bei Hausratsteilung: Kein Auskunftsanspruch ohne konkrete Forderung

Berliner Gericht weist Klage auf Auskunft über Hausrat zurück

Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 16 UF 37/23) die Rechte von Ehepartnern im Rahmen von Hausratsverfahren neu justiert. Im Kern des Urteils steht die Frage, ob ein Ehepartner vor der konkreten Benennung von Hausratsgegenständen, die er im Zuge der Scheidung beanspruchen möchte, einen Auskunftsanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner über den gesamten Hausrat geltend machen kann. Das Gericht hat dies nun eindeutig verneint und damit die Entscheidung des Amtsgerichts Pankow bestätigt.

Hintergrund des Falls: Gewalt, Trennung und Streit um den Hausrat

Dem Fall zugrunde liegt eine Trennung, die von häuslicher Gewalt überschattet war. Die Ehefrau, türkische Staatsangehörige, und der Ehemann, deutscher Staatsangehöriger, lebten seit Juni 2021 getrennt. Auslöser war ein gewalttätiger Übergriff des Ehemannes, der die Ehefrau zu einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt zwang….


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