Ein Klopfen an der Tür, und davor steht der Gerichtsvollzieher – ein Moment, der vielen Angst einjagt. Doch Panik ist der falsche Ratgeber. Wer seine Rechte kennt, kann sich schützen und unnötigen Stress vermeiden. Von der Überprüfung der Legitimation bis zum Schutz des Existenzminimums, es gibt Mittel und Wege, um mit dieser unangenehmen Situation umzugehen. Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Voraussetzung: Vollstreckungstitel! Ein Gerichtsvollzieher darf nur mit einem gültigen Vollstreckungstitel (z.B. Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid) und korrekter Zustellung handeln. Fragen Sie danach! Legitimation prüfen! Lassen Sie sich immer den Dienstausweis des Gerichtsvollziehers zeigen und prüfen Sie ihn genau (Foto, Dienstsiegel, etc.). Im Zweifel beim Amtsgericht anrufen! Unpfändbare Gegenstände kennen! Hausrat für eine bescheidene Lebensführung, persönliche Gegenstände, Haustiere, berufsnotwendige Dinge sind geschützt. Luxusgegenstände können gepfändet werden. P-Konto nutzen! Richten Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein. Ein monatlicher Freibetrag (ca. 1.500€ aktuell) ist automatisch vor Pfändung geschützt und kann bei Bedarf erhöht werden. Vermögensauskunft (früher e
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Amtsgericht Daun Az.: 3 C 343/06 Urteil vom 27.09.2006 In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz hat das Amtsgericht in Daun auf die mündliche Verhandlung vom 06. September 2006 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin […]