In einem Mobilfunkshop sollen fingierte Verträge abgeschlossen worden sein – ein Shopleiter sieht sich mit dem Vorwurf der Datenmanipulation konfrontiert. Eine fristlose Kündigung war die Folge, doch die juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der Entlassung geht in die nächste Runde. Wer trägt die Verantwortung für das Chaos im Datendschungel? Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 524/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 06.06.2024 Aktenzeichen: 7 Sa 524/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Arbeitnehmer, geboren 1987, seit dem 27.01.2011 als Shopleiter tätig; beruft sich auf seinen Anspruch im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses und macht Schadensersatzansprüche geltend. Beklagte: Betreiberin eines Mobilfunkladens in J, die Mobilfunkverträge und -telefone unter der Marke „O“ vertreibt; streitet wie der Arbeitnehmer den Sachverhalt der außerordentlichen Kündigung und bezieht sich im Rahmen der Widerklage mit Schadensersatzforderungen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Gleichzeitig werden im Wege der Widerklage Schadensersatzansprüche erhoben. Der Kläger, der seit 2011 als Shopleiter beschäftigt ist und Mobilfunkverträge vor Ort abschließt, geriet in Streit mit der Betreiberin des Mobilfunkladens, die unter der Ma
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Haftung von Grundstückseigentümern für sturmbedingte Schäden durch Gebäudeteile Der vorliegende Rechtsfall dreht sich um eine grundlegende Fragestellung im Immobilien- und Versicherungsrecht, nämlich um die Haftung von Grundstückseigentümern für Schäden, die durch das Ablösen von Teilen eines Gebäudes während eines Sturms entstehen. Im Kern des Streits steht die ordnungsgemäße Unterhaltung und […]