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Fahrerlaubnisentziehung wegen festgestellter Eignungsmängel bei EU-Fahrerlaubnis

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Darf eine deutsche Behörde einen EU-Führerschein kippen, wenn der Fahrer einst durch Alkohol und Krankheit auffiel? Ein Gericht in NRW hat nun entschieden: Nicht so einfach! Der Fall wirft die Frage auf, wie viel Macht Deutschland über ausländische Fahrerlaubnisse seiner Bürger hat und wo die Grenzen der EU-weiten Gültigkeit liegen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 A 168/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 23.06.2023 Aktenzeichen: 16 A 168/19 Verfahrensart: Berufungsverfahren im verwaltungsrechtlichen Bereich Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger erwarb in Polen eine Fahrerlaubnis und legte 2014 ein Medizinisch-psychologisches Gutachten vor, das krankheits- und alkoholbedingte Eignungsmängel aufzeigte. Er verzichtete auf seine deutsche Fahrerlaubnis und beantragte erneut die Neuerteilung. Später zeigte er bei einer Polizeikontrolle seinen in Polen ausgestellten Führerschein. Fahrerlaubnisbehörde: Die Behörde lehnte die Anträge des Klägers auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ab, da die vorgelegten Gutachten erhebliche Eignungsmängel belegten, und bestreitet daher die Gültigkeit der in Polen erteilten Fahrerlaubnis. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger legte in den Jahren 2014 und 2015 medizinisch-psychologische Gutachten vor, aus denen Eignungsmängel resultierten. Nachdem er auf seine deutsche Fahrerlaubnis verzichtet hatte, stellte er einen Antrag auf Neuerteilung, der von der Behörde abgelehnt wurde. Bei einer Polizeikontrolle im Jahr 2017 legte er seinen in Polen ausgestellten Führerschein vor. Kern des Rechtsstreits: Es wird streitig, ob die in Polen erteilte Fahrerlaubnis des Klägers trotz der festgestellten Eignungsmängel und der Ablehnung w


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