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Rechtsanwälte Kotz GbR

Direktionsrecht Arbeitgeber – Rücksichtnahme auf Behinderungen des Arbeitnehmer

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Eine Redakteurin der Deutschen Welle wehrte sich gegen ihre Umsetzung – ein Arbeitsgericht in Berlin gab ihr nun teilweise Recht. Geht es nach dem Gericht, müssen Arbeitgeber die besonderen Bedürfnisse behinderter Mitarbeiter stärker berücksichtigen, wenn sie diese umsetzen wollen. Doch damit nicht genug: Auch bei der Besetzung neuer Stellen müssen Unternehmen genauer hinsehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Sa 331/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Berlin-Brandenburg Datum: 30.06.2023 Aktenzeichen: 12 Sa 331/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Arbeitnehmerin, die Berufung eingelegt hat, um die Umsetzung in den Bereich „Culture Online“ anzufechten und ihre Beschäftigung als Redakteurin in der Abteilung Lateinamerika zu erzwingen. Beklagte: Arbeitgeberin, die die Umsetzung der Klägerin in den Bereich „Culture Online“ veranlasst und eine Kommissarische Besetzung der Stelle in der Abteilung Documentaries vorgenommen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin wurde durch ein Schreiben der Beklagten vom 25. Mai 2022 in den Bereich „Culture Online“ umgesetzt; gleichzeitig erfolgte eine kommissarische Besetzung einer Stelle in der Abteilung Documentaries, was ihre berufliche Situation maßgeblich beeinflusste. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Umsetzung in den Bereich „Culture Online“ rechtlich wirksam sei und inwieweit die Beklagte verpflichtet ist, ihre Personalentscheidungen zu revidieren, um der Klägerin die gewünschte Beschäftigung als Redakteurin in der Abteilung Lateinamerika zu ermöglichen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Umsetzung der Klä


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