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Rechtsanwälte Kotz GbR

Darlehensvertrag – Sittenwidrigkeit bei Mithaftung des Ex-Partners – krasse finanzielle Überforderung

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Eine junge Liebe, ein großer Kredit – und ein böses Erwachen vor Gericht. Als Bürgin für die Schulden ihres Ex-Freundes sollte eine Bäckereifachverkäuferin plötzlich für eine immense Summe geradestehen, doch das OLG Oldenburg schritt ein und bewahrte sie vor dem finanziellen Ruin. Nun stellt sich die Frage: Wie weit darf Liebe bei finanziellen Verpflichtungen gehen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 172/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Oldenburg Datum: 29.06.2023 Aktenzeichen: 8 U 172/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Bankrecht, Darlehensrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Kreditgebende Bank, die Ansprüche aus einem gekündigten Darlehensvertrag geltend macht und damit im ursprünglichen Verfahren als streitige Partei auftrat. Beklagte: Vertragspartnerin im Darlehensvertrag, die den Vertrag am 16. April 2018 gemeinsam mit einem Dritten abschloss und durch ihre eingelegte Berufung zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils beitrug. Um was ging es? Sachverhalt: Die Bank forderte ihre Ansprüche aus einem über einen „easyCredit“-Darlehensvertrag geltend zu machen, den die Beklagte trotz eines damals geringen Nettoeinkommens (ca. 1.300 € netto) und unter Mitwirkung eines Dritten einging. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vertraglich begründeten Ansprüche der Bank unter den gegebenen wirtschaftlichen und vertraglichen Umständen durchsetzbar sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen


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