Eine Kommunikationsdesignerin kämpft um ihre Berufsunfähigkeitsrente, doch das Gericht verlangt ein detailliertes Bild ihres Arbeitsalltags. War ihr Job wirklich so fordernd, wie sie behauptet, oder scheitert ihr Anspruch an der fehlenden Beweisführung? Ein Urteil, das Selbstständige aufhorchen lässt und die Frage aufwirft: Wie genau muss man seinen Job beschreiben, um im Notfall abgesichert zu sein? Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 278/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 09.08.2023
- Aktenzeichen: 11 U 278/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger (Versicherungsnehmer): Fordert die Rückzahlung von gezahlten Prämien und die Auszahlung von Leistungen aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag, weil seine Ehefrau als Kommunikationsdesignerin als berufsunfähig angesehen werden soll.
- Beklagte (Versicherer): Lehnt die Ansprüche ab, da die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt sind.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer verlangt aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag die Rückzahlung von Prämien und Leistungsauszahlung, weil seine als Kommunikationsdesignerin tätige Ehefrau nach seiner Aussage berufsunfähig sei.
- Kern des Rechtsstreits: Es steht zur Streitfrage, ob die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit der Ehefrau ausreichen, um den vertraglich festgelegten Tatbestand der Berufsunfähigkeit zu erfüllen und somit den Leistungsanspruch zu begründen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Versicherungsnehmers wurde zurückgewiesen, das Urteil des Landgerichts Neuruppin bleibt bestehen, der Versicherungsnehmer trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, die Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
- Begründung: Das Gericht stützte sich auf die Feststellung, dass aus den Zeiten der Arbeitsunfähigkeit allein nicht auf eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrags geschlossen werden kann, da die vertraglich definierten Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
- Folgen: Das abweisende Urteil des Landgerichts wird bestätigt, der Versicherungsnehmer muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und es können Sicherheitsleistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung verlangt werden.
Der Fall vor Gericht
Beweislast bei Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsnehmer muss Berufsbild detailliert darlegen
Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG Brandenburg) hat mit Beschluss vom 9. August 2023 (Az.: 11 U 278/22) ein Urteil des Landgerichts Neuruppin bestätigt und damit die Klage eines Versicherungsnehmers gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abgewiesen. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage der Beweislast für das konkrete Berufsbild des Versicherten im Rahmen eines BUV-Leistungsantrags. Das Gericht stellte klar, dass es Aufgabe des Versicherungsnehmers ist, detailliert und nachvollziehbar darzulegen, wie das Berufsbild des Versicherten konkret aussah, bevor eine Berufsunfähigkeit geprüft werden kann.
Ablehnung der Berufung: Gericht fordert präzise Angaben zum Arbeitsalltag
Der Kläger, Ehemann der versicherten Person, einer selbstständigen Kommunikationsdesignerin, hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin Berufung eingelegt….