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Anscheinsbeweisentkräftung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel

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In Lübeck krachte es: Ein vermeintlich harmloser Spurwechsel entfachte einen heftigen Streit vor Gericht. Wer trägt die Schuld, wenn nach dem Blinken plötzlich Blech auf Blech knallt? Eine Frage, die über Schadenersatz und Glaubwürdigkeit entscheidet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 1999/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Lübeck Datum: 07.07.2023 Aktenzeichen: 21 C 1999/22 Verfahrensart: Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Kfz-Haftpflicht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrer des PKW HL-XX XX H, der Ansprüche aus dem Verkehrsunfall geltend macht; seine Beifahrerin V. K. fungierte als Zeugin. Beklagte: Fahrer des PKW HL-XX XXX, bei dem zur Unfallzeit die Haftpflichtversicherung bestand; in seinem Fahrzeug befand sich die Beifahrerin und Zeugin S. S.; der genaue Unfallhergang ist umstritten. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger fuhr am 10.09.2022 auf einer Straße und beabsichtigte, von der rechten auf die linke Fahrspur zu wechseln. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug der Beklagten, wobei am PKW des Klägers hinten links und am Fahrzeug der Beklagten vorne rechts Beschädigungen im Bereich des Kotflügels entstanden. Der genaue Unfallhergang wird von beiden Parteien unterschiedlich dargestellt. Kern des Rechtsstreits: Es geht darum, ob die Ansprüche des Klägers aus dem Verkehrsunfall gerechtfertigt sind, da der Unfallhergang von den Parteien strittig ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage des Klägers wird abgewiesen; der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags mög


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