Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkäufer muss die Ausübung eines Vorkaufsrechts offenbaren

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein vermeintlicher Traum vom Eigenheim platzte wie eine Seifenblase, als die Stadt dazwischenfunkte. Verschwiegene Details vor dem Kaufakt rächen sich nun für die Verkäufer, die tief in die Tasche greifen müssen. Wer trägt die Schuld, wenn das Rathaus ein Veto einlegt und der Deal platzt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 U 64/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamburg Datum: 29.05.2024 Aktenzeichen: 13 U 64/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Zivilrecht (Schuld- und Vertragsrecht) Beteiligte Parteien: Kläger (Gesamtgläubiger): Fordernde Partei, die zur Zahlung eines bestimmten Betrags samt Zinsen aufruft. Die Kläger beriefen sich darauf, dass vor Vertragsabschluss seitens der Stadt Hamburg signalisiert wurde, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt werde. Beklagte (als Gesamtschuldner): Verpflichtete Parteien, die gemeinschaftlich zur Zahlung von € 18.940,61 nebst Zinsen verurteilt wurden. Einer der Beklagten schuldet die Zinsen ab dem 08.05.2021, der andere ab dem 05.06.2022. Um was ging es? Sachverhalt: Es bestand ein Streit um einen Zahlungsanspruch aus einem vertraglichen Zusammenhang, bei dem vor Vertragsabschluss eine verbindliche Information der Stadt Hamburg hinsichtlich ihres Vorkaufsrechts übermittelt wurde. Dies führte zu unterschiedlichen Zinsberechnungen im Rahmen der Auseinandersetzung. Kern des Rechtsstreits: Zu klären war, inwieweit die vorvertragliche Zusicherung der Stadt Hamburg und der damit verbundene Beweisantritt Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung samt Zinsaufschlägen haben. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgericht


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv