Ein vermeintlicher Traum vom Eigenheim platzte wie eine Seifenblase, als die Stadt dazwischenfunkte. Verschwiegene Details vor dem Kaufakt rächen sich nun für die Verkäufer, die tief in die Tasche greifen müssen. Wer trägt die Schuld, wenn das Rathaus ein Veto einlegt und der Deal platzt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 U 64/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Hamburg Datum: 29.05.2024 Aktenzeichen: 13 U 64/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Zivilrecht (Schuld- und Vertragsrecht) Beteiligte Parteien: Kläger (Gesamtgläubiger): Fordernde Partei, die zur Zahlung eines bestimmten Betrags samt Zinsen aufruft. Die Kläger beriefen sich darauf, dass vor Vertragsabschluss seitens der Stadt Hamburg signalisiert wurde, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt werde. Beklagte (als Gesamtschuldner): Verpflichtete Parteien, die gemeinschaftlich zur Zahlung von € 18.940,61 nebst Zinsen verurteilt wurden. Einer der Beklagten schuldet die Zinsen ab dem 08.05.2021, der andere ab dem 05.06.2022. Um was ging es? Sachverhalt: Es bestand ein Streit um einen Zahlungsanspruch aus einem vertraglichen Zusammenhang, bei dem vor Vertragsabschluss eine verbindliche Information der Stadt Hamburg hinsichtlich ihres Vorkaufsrechts übermittelt wurde. Dies führte zu unterschiedlichen Zinsberechnungen im Rahmen der Auseinandersetzung. Kern des Rechtsstreits: Zu klären war, inwieweit die vorvertragliche Zusicherung der Stadt Hamburg und der damit verbundene Beweisantritt Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung samt Zinsaufschlägen haben. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgericht
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Stuttgart Az: 7 U 94/09 Beschluss vom 03.08.2009 Im Rechtsstreit wegen Schadensersatz hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart beschlossen: 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. 2. Der Kläger kann hierzu bis zum 27.08.2009 Stellung nehmen. 3. […]